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Frankreichs Kampf gegen den Müll

31. Januar 2020

Es soll den Müll reduzieren und die Verschwendung von Ressourcen eindämmen. Ein neues Gesetz nimmt dafür vor allem die Kassenbons ins Visier - aber auch Produkte, die üblicherweise länger leben sollten.

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Frankreich: Umweltbelastung und Luftverschmutzung in Paris
Bild: Getty Images/AFP/M. Medina

10.600 Rollen Papier verbrauchen allein die Kassen eines französischen Supermarkts durchschnittlich in einem Jahr. Das entspreche in etwa der Entfernung zwischen Paris und Montpellier, monieren Frankreichs Parlamentarier. Milliarden von Kaufbelegen hätten oft nur "eine Lebensdauer von weniger als einigen Sekunden", weil sie von den Händlern selbst weggeworfen würden. Damit soll nun bald Schluss sein.

Denn das französische Parlament hat umfassende Maßnahmen gegen die wachsenden Müllberge beschlossen. Der Senat stimmte einem "Gesetz gegen Verschwendung" zu, das bereits von der Nationalversammlung, dem Unterhaus des Parlaments, abgesegnet worden war. So sollen nach und nach die Kassenzettel für kleine Beträge abgeschafft werden.

Elektrogeräte müssen reparierbar sein

Im September soll für Einkäufe bis zehn Euro kein Bon mehr automatisch ausgedruckt werden - es sei denn, die Kundin oder der Kunde wünscht dies. Ab Januar 2021 liegt die Grenze dann bei 20 Euro und 2022 muss man schon für Beträge bis 30 Euro ausdrücklich um einen Beleg bitten. Kurioserweise hat Deutschland gerade in diesem Monat erst eine Bonpflicht eingeführt, um den angeblich grassierenden Steuerbetrug einzudämmen. Die Debatte über Sinn und Unsinn dieser Maßnahme ist noch in vollem Gange.

Künftig dürfen Supermärkte und Onlineplattformen in Frankreich auch ihre unverkauften Hygiene- und Textilprodukte nicht mehr einfach vernichten. Ab 2022 müssen sie gespendet oder recycelt werden. Elektrische und elektronische Produkte wie Waschmaschinen, Fernseher oder Handys müssen ihre "Reparierbarkeit" unter Beweis stellen. Ein neues Label soll darüber informieren, wie leicht die Geräte zu reparieren und wie lange Ersatzteile zu bekommen sind. Schnellrestaurants müssen spätestens ab 2023 wiederverwendbare Verpackungen und Besteck nutzen. Wegwerfverpackungen aus Plastik darf es aber noch zwanzig Jahre lang geben.

rb/haz (afp, dpa)