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Fünf Euro mehr für Hartz-Bezieher

26. September 2010

Nach tagelangem Streit hat sich die schwarz-gelbe Koalition bei Hartz IV geeinigt: Erwachsene sollen nun 364 Euro pro Monat erhalten - fünf Euro mehr als bisher. Die Opposition ist empört und kündigt Verfassungsklage an.

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Fünf Euro-Banknote (Foto: DW)
Bild: DW/Zeeb

Der Höchstsatz von Hartz IV könnte ab dem kommenden Jahr steigen. 364 Euro - fünf Euro mehr als bisher - sollen Langzeitarbeitslose dann künftig pro Monat bekommen. Diese Zahl ergebe sich aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVP) des Statistischen Bundesamts, hieß es aus dem Bundesarbeitsministerium von Ursula von der Leyen (CDU). Die Spitzen der Regierungskoalition billigten den Vorschlag der Arbeitsministerin am Sonntag (26.09.2010), das unter dem Namen Hartz IV bekannte Arbeitslosengeld II dementsprechend anzuheben.

Internet ja, Alkohol nein

Hartz IV würde damit um etwa 1,4 Prozent erhöht, was nur knapp über der allgemeinen Preissteigerungsrate liegt, die im August etwa ein Prozent betrug. In der Berechnung fließt erstmals ein Internetzugang ein. Ausgaben für Tabak und Alkohol fallen dagegen weg. Die Sätze für Kinder sollen vorerst unverändert bleiben. Aus Koalitionskreisen hieß es aber, dass die Sätze für Kinder den Berechnungen zufolge eigentlich zwischen einem und zwölf Euro zu hoch seien. Aus Gründen des Vertrauensschutzes habe die Koalition aber von einer Senkung abgesehen.

Die Koalition konnte sich nicht auf eine Neuregelung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Bezieher einigen, auf die die FDP gedrungen hatte. Nun soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die bis zum 20. Oktober eine Lösung finden soll. Dann soll die Reform vom Kabinett verabschiedet werden. Danach müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen.

Protest (Foto: apn)
Erwerbslose kritisieren, Hartz IV sei zu niedrigBild: AP

Die Neuberechnung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar die alten Sätze beanstandet hatte: Diese seien nicht nachvollziehbar, so das Gericht. Hartz IV müsse so berechnet werden, dass das Existenzminimum gesichert sei.

Die Berliner Koalition aus CDU, CSU und FDP hatte in den vergangenen Tagen heftig über eine Erhöhung von Hartz IV gestritten. Insbesondere CSU-Chef Horst Seehofer hatte sich dagegen ausgesprochen. Er werde nur zustimmen, wenn es wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gar nicht anders ginge, hatte er angekündigt.

Verfassungsklage angedroht

Oppositionsparteien und Sozialverbände bezweifeln aber, ob eine Erhöhung um nur fünf Euro den Vorgaben des Verfassungsgerichts gerecht wird. "Die Anhebung in dieser Größenordnung ist ein Schlag ins Gesicht der Langzeitarbeitslosen und ihrer Familien", sagte der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider (SPD). Die Erhöhung sei das Ergebnis einer "Schacherei um Geld", kritisierte er. Objektive Maßstäbe und Kriterien, wie sie vom Bundesverfassungsgericht eingefordert wurden, gebe es nicht.

Die SPD hatte bereits im Vorfeld gedroht, die Neuregelung im Bundesrat zu blockieren und vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Linke sprach sich für ein gemeinsames Vorgehen aus. "Eine erneute Verfassungsklage ist unausweichlich. Die Opposition sollte dies gemeinsam in Angriff nehmen", sagte Linken-Chef Klaus Ernst.

Autor: Dirk Eckert (dpa, rtr)

Reaktion: Reinhard Kleber

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