Ex-RAF-Terrorist Klar kommt frei
24. November 2008Das Gericht gehe nicht davon aus, "dass von Christian Klar künftig erneut erhebliche Straftaten zu befürchten sind", sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts am Montag (24.11.2009). Die Aussetzung der Reststrafe sei auch von der Bundesanwaltschaft befürwortet worden. Der Sprecherin zufolge beträgt die Bewährungszeit fünf Jahre.
Wegen der Morde an Schleyer, Buback und Ponto verurteilt
Klar sitzt seit 1982 im Gefängnis. Er war 1985 wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Klar gehörte zu den führenden Figuren der zweiten Generation der Roten Armee Fraktion, die für die Anschläge im "Deutschen Herbst" des Jahres 1977 verantwortlich war. Er wurde unter anderem wegen der Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer sowie wegen der Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto verurteilt. Das Stuttgarter Gericht hatte 1998 angeordnet, dass Klar wegen der besonderen Schwere der Schuld mindestens 26 Jahre in Haft bleiben muss. Diese Frist läuft am 3. Januar 2009 ab.
Präsident Köhler lehnte Gnadengesuch ab
Im Mai des vergangenen Jahres hatte Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung Klars nach einem Gespräch mit dem Häftling abgelehnt. Klar hatte zuvor in einem TV-Interview Reuegefühle abgelehnt. Mit der Freilassung Klars ist Birgit Hogefeld das letzte ehemalige Mitglied der RAF, das eine Haftstrafe verbüßt. Hogefeld, die zur dritten RAF-Generation zählt, wurde 1993 in Bad Kleinen verhaftet und wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihr Gnadengesuch war von Köhler ebenfalls abgelehnt worden. (mm)