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Ex-Nissan-Chef Ghosn spricht von Verschwörung

9. April 2019

Der in Japan inhaftierte ehemalige Chef des Autokonzerns hat eine Videobotschaft veröffentlicht. Darin beteuert Carlos Ghosn seine Unschuld und behauptet, seine Kollegen hätten sich gegen ihn verschworen.

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Japan Chiyoda Ward Nissan Manager Carlos Ghosn
Bild: picture-alliance/AP Images/The Yomiuri Shimbun

"Es geht hier nicht um spezifische Ereignisse. Es geht hier nicht um Gier. Es geht hier nicht um Diktatur", sagte Ghosn in einer in Tokio veröffentlichten Videobotschaft. "Es geht hier um eine Verschwörung. Es geht um einen hinterhältigen Angriff", so der 65-Jährige weiter.

Seiner Aussage nach, sei die Verschwörung aus Angst entstanden, er würde die Allianz zwischen Nissan und dem französischen Autokonzern Renault weiter stärken. Ghosn war einst auch Chef von Renault gewesen.

Missbrauch von Nissan-Geldern

"Die Leute hatten Angst, dass der nächste Schritt dieser Allianz eine Verschmelzung der beiden Konzerne wäre. Einige haben sich dadurch bedroht gefühlt und dachten, Nissan würde Autonomie verlieren", sagte er in dem Video. 

Der Auto-Mogul ist außerdem wegen angeblichen Verstoßes gegen japanische Börsenauflagen angeklagt. Zudem soll er private Investitionsverluste auf Nissan übertragen haben. Überdies wird ihm Missbrauch von Nissan-Geldern zugunsten eines Vertriebspartners im arabischen Oman vorgeworfen. Der japanische Renault-Partner Nissan hatte seinen einstigen Konzernchef am Montag aus dem Verwaltungsrat geworfen.

Geldtransfers an Renault 

Es war die erste öffentliche Äußerung des ehemaligen Nissan-Chefs zu den Vorwürfen, die gegen ihn vorliegen. Ghosn war gegen eine Kaution von neun Millionen Dollar für 30 Tage freigekommen, in dieser Zeit veröffentlichte er die Videobotschaft. 

Seit vergangenem Donnerstag sitzt er allerdings erneut in Untersuchungshaft in Tokio. Zuvor hatte Renault der französischen Staatsanwaltschaft Dokumente überreicht, die Geldtransfers im Wert von mehreren Millionen Euro belegen - autorisiert von Ghosn.

Ein Gericht hat die Untersuchungshaft von Ghosn bis zum 14. April verlängert. Nach dieser Frist kann die Staatsanwaltschaft eine weitere Verlängerung um zehn Tage beantragen. Wenn dann keine neuen Klagepunkte vorliegen, muss Ghosn freigelassen werden.

ach/fab (dpa, afp, rtre)