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EuGH-Urteil: Ungarn verstößt gegen Meinungsfreiheit

26. Februar 2026

Weil dem unabhängigen Sender Klubrádió in Ungarn die Frequenz entzogen wurde, musste er 2021 sein UKW-Programm einstellen. Der EuGH sieht darin eine unverhältnismäßige Entscheidung der Behörden.

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Außenansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
Außenansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Archivbild)Bild: Arne Immanuel Bänsch/dpa/picture alliance

Nach dem Entzug der Sendelizenz für einen unabhängigen Radiosender hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn wegen eines Verstoßes gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit verurteilt. Das Gericht in Luxemburg gab damit einer Klage der Europäischen Kommission statt.

Im Zentrum des Verfahrens stand Klubrádió, lange Zeit der wichtigste unabhängige Radiosender in Ungarn. Nach 21 Jahren musste der Sender 2021 sein terrestrisches Programm einstellen und ist seither nur noch online zu hören. Hintergrund war das Auslaufen eines 2014 geschlossenen Vertrags mit dem ungarischen Medienrat über die Nutzung einer Sendefrequenz im Großraum Budapest. Eine Verlängerung wurde verweigert. Der Radiosender positionierte sich in seinem Programm kritisch gegen die von Ministerpräsident Viktor Orbán geführte Regierung.

Logo des unabhängigen Radiosenders Klubrádió
Logo des unabhängigen Radiosenders Klubrádió, seit 2021 nur noch online zu hörenBild: Felix Schlagwein/DW

Der Medienrat begründete seine Entscheidung damit, dass Klubrádió zweimal gegen die Pflicht zur monatlichen Übermittlung von Sendequoten verstoßen habe. Die Frequenz wurde anschließend neu ausgeschrieben. Die erneute Bewerbung des Senders erklärte die Behörde jedoch für ungültig.

Der EuGH bewertete dieses Vorgehen nun als Verstoß gegen die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit. Funkfrequenznutzungsrechte müssten nach objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien vergeben werden. Dem werde das ungarische Mediengesetz nicht gerecht.

Das Studio des unabhängigen Radiosenders Klubrádió in Budapest
Das Studio des unabhängigen Radiosenders Klubrádió in Budapest (Archivbild)Bild: Laszlo Balogh/AP/picture alliance

Die beanstandeten Verstöße seien "entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten" gewesen oder beträfen Aspekte, "die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann", erklärten die Richter. Der Lizenzentzug sei daher unverhältnismäßig gewesen. 

Ungarn muss nun das EuGH-Urteil umsetzen, was wiederum die EU-Kommission überwachen muss. Nach der geltenden EuGH-Rechtsprechung sind bei einem Verstoß gegen EU-Recht auch Schadensersatzansprüche möglich.

Ungarn wählt bald neues Parlament

Das Verfahren ist Teil einer Reihe von Streitfällen zwischen Brüssel und Budapest. Gegen Ungarn laufen oder liefen mehrere Verfahren vor dem EuGH wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Recht. Ministerpräsident Orbán wird seit Jahren vorgeworfen, kritische Stimmen in Justiz, Medien und Zivilgesellschaft systematisch unter Druck zu setzen und Minderheitenrechte einzuschränken.

Orbán positioniert sich zugleich als scharfer Kritiker der EU. Ungarn gilt innerhalb der Europäischen Union als einer der russlandfreundlichsten Mitgliedstaaten.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán beim EU-Gipfel
Ungarn Ministerpräsident Viktor Orbán gilt als stetiger Kritiker der EU (Archivbild)Bild: Benoit Doppagne/BELGA/picture alliance

​In zwei Monaten wird in Ungarn ein neues Parlament gewählt. Die Partei von Amtsinhaber Orbán verliert zunehmend an Unterstützung. In einer am Mittwoch veröffentlichten Umfrage des Instituts Median liegt seine Partei Fidesz deutlich hinter der Mitte-Rechts-Partei Tisza von Oppositionsführer Peter Magyar.

pgr/se (afp, epd, rtr, EuGH)

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