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Politik

Menschenrechtsgerichtshof rügt Rumänien

5. Mai 2020

2018 wurde die Leiterin der Anti-Korruptionsbehörde, Laura Codruta Kövesi, nach kritischen Aussagen auf Betreiben der Regierung abgesetzt. Für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ist das ein klarer Rechtsbruch.

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Rumänien Staatsanwältin Laura Codruta Kövesi
Laura Codruta Kövesi in Bukarest vor einer Justiz-Anhörung (Archivbild)Bild: Reuters/Inquam/O. Ganea

Die Botschaft aus Straßburg ist deutlich: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die rumänische Regierung wegen der vorzeitigen Entlassung der ehemaligen Leiterin der Anti-Korruptionsbehörde, Laura Codruta Kövesi, verurteilt. Die Absetzung der heutigen EU-Generalstaatsanwältin habe "ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt" und "den eigentlichen Zweck der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit verfehlt", erklärte das Gericht in Straßburg.

Kövesi war 2013 zur obersten Korruptionsbekämpferin Rumäniens ernannt worden und ging in der Folge kompromisslos auch gegen höchste Amtsträger vor. Ab 2017 äußerte sie öffentlich scharfe Kritik an den Justizreformen, die die damals regierenden Sozialdemokraten vorantrieben. Im Juli 2018 wurde sie per Erlass abgesetzt. Die Regierung warf ihr vor, mit ihrer Kritik dem Ansehen Rumäniens geschadet zu haben.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Straßburger Richter stellten nun fest, dass Kövesis Äußerungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt waren. Sie habe die Kritik "in Ausübung ihres Amtes in einer Angelegenheit von großem öffentlichen Interesse geäußert": Als Leiterin der Anti-Korruptionsbehörde sei es ihre Aufgabe gewesen, ihre Meinung zu Gesetzesreformen mit möglichen Auswirkungen auf die Justiz kundzutun.

Außerdem habe Kövesi keine Möglichkeit gehabt, vor Gericht eine Klage gegen ihre Entlassung einzureichen, erklärte der EGMR. Damit sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Das rumänische Verfassungsgericht, das den Erlass zu Kövesis Entlassung validiert hatte, hatte dies unter anderem damit begründet, den entsprechenden Beschluss des Justizministeriums nur formal, aber nicht inhaltlich prüfen zu dürfen.

Abschreckender Effekt

Die Straßburger Richter kamen aus diesen Gründen auch zu dem Schluss, dass die Absetzung der Korruptionsbeauftragten "für sie und andere Staatsanwälte und Richter eine abschreckende Wirkung gehabt haben muss". Kövesis Ermittlungen führten unter anderem zur Verurteilung des mächtigen Ex-Chefs der Sozialdemokraten, Liviu Dragnea. Dass Kövesi im Sommer 2018 auf Betreiben der Regierung vorzeitig als Chefin der Antikorruptionseinheit abgesetzt wurde, führen Kritiker auf Dragneas Druck zurück.

Regierungschef begrüßt Urteil

Kövesi und der rumänische Ministerpräsident Ludovic Orban begrüßten das Urteil. "Wir alle wissen, dass meine Absetzung Teil einer Einschüchterungskampagne des Justizsystems war, ein Versuch, den Kampf gegen Korruption zu entmutigen", sagte Kövesi. Die Juristin, die gegen ihre Absetzung geklagt hatte, erklärte, sie hoffe, dass die EGMR-Entscheidung eine symbolische Wiedergutmachung für alle Staatsanwälte und Richter bedeute, die in den vergangenen Jahren schikaniert worden seien. Orban sah in dem EGMR-Urteil eine Bestätigung dafür, "dass die Beschlüsse des Verfassungsgerichts andere Begründungen hatten als jene, die das Grundgesetz betreffen".

Der EGMR gehört zum Europarat mit Sitz im französischen Straßburg und ist kein EU-Gerichtshof. Er kümmert sich um den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte.

Das EU-Parlament und die EU-Staaten bestimmten Kövesi im Herbst 2019 zur ersten EU-Generalstaatsanwältin. Die Regierung in Bukarest hatte bis zuletzt versucht, ihre Ernennung zu torpedieren. Die neu geschaffene Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben und soll ab Ende des Jahres gegen Betrug und Korruption im Zusammenhang mit EU-Mitteln vorgehen.

kle/qu (afp, dpa)