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EU-Datenabkommen mit USA droht das Aus

23. September 2015

Das Abkommen zum automatischen Austausch von Daten mit US-Firmen droht vor dem höchsten EU-Gericht zu scheitern. Ein Rechtsgutachten verweist auf die Snowden-Enthüllungen und auf mangelnden Rechtsschutz in den USA.

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Blick durch eine Lupe auf das Logo des sozialen Netzwerkes Facebook (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/A. Burgi

Im Streit mit Facebook hat der österreichische Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems einen wichtigen Etappensieg errungen. Nach Einschätzung des Rechtsgutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot, sind Server in den USA kein "sicherer Hafen" für die Daten von EU-Bürgern. Das Abkommen zum automatischen Austausch von Daten mit US-Firmen droht damit vor dem höchsten EU-Gericht zu scheitern, denn die Richter des EuGH folgen meist der Ansicht des Generalanwalts.

Die Entscheidung der EU-Kommission, dass ein Drittland wie die USA ein ausreichendes Schutzniveau für persönliche Daten bietet, sollte für ungültig erklärt werden und hätte spätestens nach den Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden ausgesetzt werden müssen, befand Generalanwalt Bot. Er begründete dies in seinem Schlussantrag vor dem EuGH damit, dass es keinen ausreichenden Rechtsschutz für EU-Bürger in den USA gebe, wenn dort personenbezogene Daten in großem Umfang von Firmen wie Facebook oder Google gesammelt würden.

Die Türme des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Foto: dpa)
Die Türme des Europäischen Gerichtshofs in LuxemburgBild: picture-alliance/dpa/T.Frey

Im vorliegenden Fall hatte der österreichische Student Schrems gegen das Sammeln seiner Daten durch Facebook geklagt, nachdem 2013 die Enthüllungen Snowdens über die Internet-Spähaktionen der NSA ans Licht gekommen waren (Az: C-362/14).

Nach Einschätzung von Generalanwalt Bot bedeutet der Datenaustausch von US-Internetfirmen mit der NSA einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten. Dieser Eingriff in die Grundrechte sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, vor allem, weil die US-Überwachung massiv und nicht zielgerichtet sei. Bot vertrat außerdem die Ansicht, dass die Entscheidung der EU-Kommission zugunsten des sogenannten Safe-Harbour-Abkommens die Befugnisse nationaler Aufsichtsbehörden nicht aufhebe.

Für die EU-Kommission kommt das Gutachten des EuGH zur Unzeit, denn sie hat in den vergangenen zwei Jahren das "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA neu verhandelt. Einem Reuters vorliegenden Dokument zufolge standen die Arbeiten daran kurz vor dem Abschluss. Grundlage der Vereinbarung ist die Annahme, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutz-Niveau besteht.

stu/ml (afp, rtr)