EU will Ungarn Fördergelder streichen
22. Februar 2012Die Kommission habe die Aussetzung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber Budapest aus dem sogenannten Kohäsionsfonds beschlossen, sagte EU-Währungskommissar Olli Rehn am Mittwoch in Brüssel. Sollte Ungarn nicht handeln, um sein Haushaltsdefizit zu verringern, so seien vom 1. Januar des kommenden Jahres an 495 Millionen Euro dauerhaft verloren.
Die Kommission beanstandet, dass Ungarn sein Haushaltsdefizit 2011 nur mit Einmal-Maßnahmen unter die Grenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts senken konnte, und die Konsolidierung damit nicht von Dauer ist. Gegen Ungarn läuft seit Jahren ein Verfahren wegen zu hoher Staatsausgaben. Doch trotz der Warnung von Währungskommissar Rehn vom Dezember, die Regierung stehe nun unter verschärfter Beobachtung, legte Ministerpräsident Victor Orban nicht die geforderten Budgetkorrekturen vor.
Lehre aus der Schuldenkrise
Der lasche Umgang der EU-Staaten mit den Regeln des des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat die Staatsschuldenkrise mit verursacht, die die Währungsunion und die gesamte EU vor eine Zerreißprobe gestellt hat. Als Lehre aus der Krise hatte die EU den Pakt verschärft. Geldstrafen gegen Euro-Länder können in Zukunft eher verhängt und schwerer von den Mitgliedstaaten gekippt werden. Nicht-Euro-Staaten wie Ungarn können mit dem Sperren von EU-Mitteln unter Druck gesetzt werden.
"Wir sehen dies nicht als eine Bestrafung, sondern als einen Anreiz für Ungarn, seine Haushaltsprobleme zu lösen", sagte der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn. Der Betrag von 495 Millionen Euro entspreche 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Es handele sich um 29 Prozent der für 2013 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen im Kohäsionsfonds, mit dem vor allem große Verkehrs- und Umweltprojekte finanziert werden. Bereits genehmigte Projekte seien nicht betroffen.
Kein Zusammenhang mit Grundrechts-Debatte
Rehn sagte, die teilweise Aussetzung der Fördergelder und der Streit zwischen der EU-Kommission und Orbans Regierung um die Wahrung der Grundrechte in Ungarn hätten nichts miteinander zu tun: "Dies sind zwei Dinge und wir sollten sie getrennt behandeln." Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, weil sie die Unabhängigkeit der Nationalbank ebenso gefährdet sieht wie die Unabhängigkeit der Justiz.
zhd/pb (dpa, dapd)