EU: Kartellstrafen gegen VW und BMW
8. Juli 2021Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer BMW und Volkswagen Wettbewerbsstrafen in dreistelliger Millionenhöhe verhängt. Wegen rechtswidriger Absprachen zu sogenannten Adblue-Tanks für eine bessere Abgasreinigung soll BMW knapp 375 Millionen Euro zahlen, Volkswagen gut 500 Millionen Euro, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte.
Damit wird das mögliche Strafmaß nicht voll ausgeschöpft. Theoretisch können Zahlungen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Auch Daimler war an dem Kartell beteiligt, profitiert aber von einer Kronzeugenregelung und bleibt straffrei.
"Zuviel Transparenz"?
Adblue-Tanks nehmen in Dieselautos neuerer Katalysator-Generationen spezielle Harnstoff-Lösungen auf. Die Gemische sorgen für eine effizientere Abgasreinigung und damit für eine Senkung schädlicher Stickoxid-Emissionen. BMW hatte sich mit Volkswagen und Daimler abgesprochen, wie groß die AdBlue-Tanks ausfallen sollten, die die Autoabgase von Schadstoffen reinigen.
Dabei habe man "ein zu hohes Maß an Transparenz hergestellt", räumte BMW ein. Tatsächlich umgesetzt wurde die Absprache nach Angaben der Konkurrenten nie. "Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt", hieß es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Nach Angaben der Kommission hatten die Autobauer regelmäßig Fachtreffen abgehalten, bei denen sie über die Entwicklung der Abgas-Technologie berieten. Bei diesen Zusammenkünften verständigten sie sich demnach über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zwischen 2009 und 2014 darauf, nicht miteinander um eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Abgasreinigung zu konkurrieren - obwohl die dafür benötigte Technologie zur Verfügung stand.
"Kartellrechtliches Neuland"
Brüssel habe mit dem Verfahren "kartellrechtliches Neuland" betreten, teilte BMW am Donnerstag mit. Gegenstand der Untersuchung seien nicht Preis- oder Gebietsabsprachen gewesen - trotzdem habe die EU-Kommission bei der Berechnung des Bußgelds die Maßstäbe eines solchen "klassischen" Kartells angelegt und die Neuartigkeit des Falles lediglich durch einen Abschlag berücksichtigt. Dieses Vorgehen führe trotz der weitgehend fallen gelassenen Vorwürfe zu der nun festgelegten Bußgeldhöhe.
Erleichterung hier, Widerspruch dort
Diesem Bußgeld habe der Vorstand mit dem vorliegenden Vergleich zugestimmt. Das hatte BMW bereits in Aussicht gestellt, als der Konzern die Rückstellungen für eine Strafe reduziert hatte.
BMW hatte im Jahr 2019 aufgrund der Vorwürfe eine Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro gebildet, davon im Mai dieses Jahres aber bereits rund eine Milliarde Euro wieder aufgelöst, weil die Kommission bestimmte Vorwürfe gegen BMW vollständig hatte fallen lassen.
Während BMW den Vergleich akzeptieren will, erwägt Volkswagen, Rechtsmittel gegen die Höhe der Buße einzulegen.
dk/hb (rtr, dpa, afp)