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Politik

EU-Gericht bewertet Steuervorteile unterschiedlich

24. September 2019

Im Streit um Steuervorteile für Firmen hat das Gericht der Europäischen Union zwei Beschlüsse der Kommission unterschiedlich bewertet. Demnach kommt Starbucks wohl um Steuernachzahlungen herum, FiatChrysler nicht.

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Starbucks - Cafe mit Logo
Die US-Kaffeehauskette Starbucks muss vorerst keine Steuern in den Niederlanden nachzahlenBild: picture-alliance/dpa/T. Hase

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hob eine millionenschwere Steuernachforderung der EU-Kommission an die US-Kaffeehauskette Starbucks auf. Diese Entscheidung der Richter in Luxemburg, stellt einen herben Rückschlag für EU-Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager dar. Sie geht offensiv gegen fragwürdige Steuererleichterungen vor, die EU-Länder multinationalen Unternehmen angeboten haben. Das zweithöchste Gericht der EU urteilte, der EU-Kommission sei es nicht gelungen eine Vorzugsbehandlung von Starbucks nachzuweisen.

EuG sieht keine Steuervorteile für Starbucks

Mit dem EuG-Urteil werde die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2015 aufgehoben. Die Wettbewerbshüter hatten damals die Niederlande aufgefordert, eine Steuernachforderung von bis zu 30 Millionen Euro von Starbucks einzufordern. Das US-Unternehmen soll nach Erkenntnissen der EU-Behörde Gewinne innerhalb des Konzerns verlagert haben, um Abgaben an den Fiskus zu sparen. Die Niederlande gaben den komplexen Transaktionen mit Steuervorbescheiden ihren Segen.

Das Vorgehen sei einer Staatshilfe des Landes für den US-Konzern gleichgekommen und sei als illegal einzustufen, hatte die Kommission seinerzeit erklärt. Dagegen hatten Starbucks und die Niederlande vor dem EU-Gericht geklagt.

Fiat-Gruppe muss Steuervorteile zurückzahlen

Die Kommissions-Entscheidung stand in einer Reihe von Beschlüssen der Brüsseler Behörde zu unerlaubten Steuervorteilen etwa auch für FiatChrysler in Luxemburg. Auch die Fiat-Gruppe und die luxemburgische Regierung hatten beim EU-Gericht geklagt. In diesem Fall bestätigten die Richter jedoch den Beschluss der EU-Kommission, wonach Luxemburg Steuern in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro von FiatChrysler zurückfordern muss.

Beide Entscheidungen des EU-Gerichts können noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) angefochten werden. Die Urteile waren auch vor dem Hintergrund des Streits um Steuervergünstigungen für den Technologiekonzern Apple in Irland mit Spannung erwartet worden. Das EU-Gericht verhandelte vergangene Woche über die Forderung der EU-Kommission an Irland, von Apple 13 Milliarden Euro zurückzufordern. Ein Urteil in diesem Fall wird erst in einigen Monaten erwartet.

ww/uh (dpa, afp, rtr)