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Kriminalität

Erstes Urteil zu Missbrauchsfällen von Lügde

17. Juli 2019

Heiko V. sah per Webcam dem schlimmen Geschehen auf dem Campingplatz von Lügde zu und war schnell geständig. Die Richter beließen es daher bei einer Bewährungsstrafe. V. muss sich aber einer Therapie unterziehen.

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Aktenordner zum Fall Lügde auf dem Tisch eines Anwalts (Foto: picture-alliance/dpa/B. Thissen)
Bild: picture-alliance/dpa/B. Thissen

Wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Detmold in Nordrhein-Westfalen einen 49-Jährigen zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sich der aus Stade in Niedersachsen stammende Mann einer Therapie unterziehen. Heiko V. soll in den Jahren 2010 und 2011 an Webcam-Übertragungen teilgenommen haben, bei denen ein Kind auf dem Campingplatz in Lügde sexuell missbraucht wurde. Auch hat er dabei laut Anklage Anweisungen gegeben und sich vor den Augen des Kindes selbst befriedigt.

Staatsanwaltschaft wollte Bewährungsstrafe verhindern

Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Damit wäre eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen. Die Detmolder Richter werteten das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zu dessen Gunsten. Er habe nie selbst ein Kind missbraucht. Seine Taten seien daher nicht vergleichbar mit dem hundertfachen Missbrauch von Kindern durch die Angeklagten Andreas V. und Mario S. Außerdem habe er bereits fast sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen. Verurteilt wurde er aber auch wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos. Die Ermittler hatten bei ihm rund 31.000 Fotos und 11.000 Videos gefunden.

Das Gebäude des Landgerichts Detmold (Foto: picture-alliance/dpa/F. Gentsch)
Das Gebäude des Landgerichts Detmold Bild: picture-alliance/dpa/F. Gentsch

Die Vorsitzende Richterin sparte nach dem Urteil nicht mit harschen Worten. "Die Taten waren schäbig und menschenverachtend", sagte Anke Grudder. Die Juristin wollte damit am Ende klarmachen, dass die ausgesprochene Bewährungsstrafe für Heiko V. alles andere als ein Freispruch ist. 

Hauptprozess geht am 1. August weiter

Das Landgericht hatte das Verfahren gegen ihn am zweiten Tag im Hauptprozess gegen Andreas V. und Mario S. abgetrennt. Im Gegensatz zu diesen beiden Männern war Heiko V. nie auf dem Campingplatz, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden. Der Prozess gegen die Dauercamper wird am 1. August fortgesetzt.

sti/wa (afp, dpa, ARD)