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Politik

Erste bundesweite Corona-Schutzregeln weg

20. März 2022

Auch wenn aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nun einige Corona-Auflagen aufgehoben sind: Die Bundesländer nutzen eine Übergangsfrist als Bremshebel. Und auch andere haben ihre Probleme mit dem Gesetz.

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Viele Reisende stehen auf einem Bahnsteig im Bremer Hauptbahnhof an einem IC
Bei der Bahn werden die 3G-Nachweise - als Geimpfte, Genesene oder Getestete - nicht mehr benötigtBild: Hauke-Christian Dittrich/dpa/picture alliance

Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen fallen erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weg. So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn seit diesem Sonntag keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter. Aufgehoben ist auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen können.

Weitergehende Beschränkungen für regionale "Hotspots" 

Die 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln hatten knapp vier Monate lang gegolten. Sie entfallen nun nach Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte. Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale "Hotspots" können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das betreffende Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Bei den Bundesländern ist die Neuregelung auf scharfe Kritik gestoßen. Parteiübergreifend haben Ministerpräsidenten dem Bund einen verantwortungslosen Alleingang in der Corona-Politik vorgeworfen. Alle Länder wollen nun eine im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist von zwei Wochen nutzen. Damit können aktuell bestehende Regelungen wie weitergehende Maskenpflichten in anderen Bereichen wie Geschäften und Schulen oder Zugangsregeln wie 2G und 3G bis längstens zum 2. April bestehen bleiben - ausgenommen sind aber etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen.

Bayern will Bundesgesetz nicht anwenden

Konkret werden etwa in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern bisherige Regeln wie Maskenpflicht im Einzelhandel bis 2. April beibehalten, in Berlin bis 31. März. Bayern will einen Sonderweg einschlagen und das Bundesgesetz vorerst nicht anwenden. Es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen, betonte Gesundheitsminister Klaus Holetschek.

Mitarbeiter der Münchner Start-up-Bäckerei "Kuchentratsch"
Mitarbeiter der Münchner Start-up-Bäckerei "Kuchentratsch" brauchen weiter 3G-Zutrittsnachweise am ArbeitsplatzBild: Sven Hoppe/dpa/picture alliance

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert eine rasche Rücknahme der Corona-Lockerungen. "Wir haben Rekord-Inzidenzen, und im Herbst kann sich die Lage noch einmal verschlechtern", sagte Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Ich plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird."

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, warnte, mit dem schnellen Wegfall der Maskenpflicht in vielen Bundesländern würden die Schulen zur Durchseuchung freigegeben. "Mir bereitet es große Sorgen, wie schnell die Maskenpflicht in den Schulen in vielen Bundesländern jetzt wegfällt - und das, obwohl wir uns noch immer mitten in der Omikron-Welle befinden und die Infektionszahlen wieder steigen", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Ich hoffe, dass uns das alles nicht demnächst auf die Füße fällt."

sti/haz (afp, dpa, rtr)