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Entführer von Anneli wegen Mordes verurteilt

5. September 2016

Sie wollten mehr als eine Million Euro Lösegeld - und bekamen nichts. Jetzt müssen die Kidnapper der 17-jährigen Anneli-Marie ins Gefängnis. Die Jugendliche war brutal erdrosselt worden.

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Einer der Angeklagten (vorne) im Gerichtssaal (vorn, Mitte) (Foto: dpa)
Einer der Angeklagten (vorne) im GerichtssaalBild: picture-alliance/dpa/S.Kahnert

Im Prozess um die Entführung und Ermordung der 17-jährigen Anneli-Marie aus Sachsen hat das Landgericht Dresden lange Haftstrafen gegen die beiden Angeklagten verhängt. Der 40-jährige Markus B. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann der Täter nur in Ausnahmefällen nach 15 Jahren freikommen, wie es sonst nach einer Verurteilung zu lebenslanger Haft möglich ist.

Der 62-jährige Mitangeklagte Norbert K. muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Urteile ergingen wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge. Gegen den Richterspruch kann noch Revision eingelegt werden.

Die Schwurgerichtskammer des Dresdener Landgerichts (Foto: dpa)
Die Schwurgerichtskammer des Dresdener LandgerichtsBild: picture-alliance/dpa/S.Kahnert

Nahe dem Elternhaus verschleppt

Die beiden Männer hatten die Gymnasiastin laut Anklage im August vergangenen Jahres in der Nähe ihres Elternhauses entführt und von der Familie des Mädchens 1,2 Millionen Euro Lösegeld gefordert. An das Geld kamen sie aber nicht. Die Jugendliche wurde einen Tag nach ihrer Verschleppung erdrosselt.

Markus B. habe Anneli-Marie aus Angst vor einer Entdeckung rücksichtslos und brutal getötet, so die Staatsanwaltschaft. In seinem Fall folgte das Landgericht mit dem Urteil der Forderung der Anklage. Für den Komplizen K. hatten die Staatsanwälte 15 Jahre Haft wegen Mordes durch Unterlassen verlangt - er hätte die Jugendliche mehrfach retten können, befanden die Ankläger.

Annelis Grab in Sachsen (Foto: dpa)
Annelis Grab in Sachsen (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/S.Kahnert

Die Verteidigung sah dagegen keine Beweise für den Mordvorwurf gegen B. und hatte - "im Zweifel zugunsten des Angeklagten" - zwölf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Der Anwalt von Norbert K. plädierte auf vier Jahre und fünf Monate Haft wegen Beihilfe zu dem Verbrechen.

jj/wl (dpa, afp)