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Reisen nach Deutschland: Fragen und Antworten

Felix Schlagwein
26. März 2021

Reisewarnungen und Risikogebiete, Quarantäneauflagen und Corona-Hotspots: Was sind die aktuellen Einreisebedingungen für Deutschland? Wir geben Antworten auf die drängendsten Fragen.

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Deutschland Symbolbild Grenzübergangsstelle
Bild: picture-alliance/imageBroker/J. Tack

Die Corona-Pandemie führt weltweit zu großer Verunsicherung beim Reisen. Immer und überall gibt es ständig neue Regeln zu beachten. So auch in Deutschland: Seit dem 16. Dezember gilt ein Lockdown, der mehrmals verlängert wurde, vorerst bis zum 18. April geplant. Je nach Infektionsgeschehen werden Maßnahmen verschärft oder gelockert. 

Ab dem 30. März 00.00 Uhr müssen alle, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen wollen, vorher einen Corona-Test machen. Nur wer einen negativen Corona-Test vorlegt, kann dann noch nach Deutschland fliegen. Dies gilt unabhängig von der Corona-Lage im Reiseland.

Trotz der Beschränkungen bleiben die Grenzen offen und die Einreise nach Deutschland ist weiterhin möglich - allerdings nicht für Touristen. Es werden keine Touristenvisa ausgestellt. Reisen im Land sind auf notwendige Zwecke begrenzt - wie zum Beispiel zwingende Dienstreisen. Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten.

Einreisebedingungen aus Risikogebieten

Deutschland teilt Länder in Risiko-, Hochinzidenz und Virusvariantengebiete ein. Hochinzidenzgebiete sind Länder, bei denen der Inzidenzwert bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen liegt. Als Virusvarientengebiete gelten Regionen mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten. Welches Land in welche Kategorie fällt, ist auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) ausgewiesen.

Für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete gelten verschärfte Regeln bei der Rückreise nach Deutschland. Einreisen dürfen nur Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland und Transitpassagiere. Sowohl vor der Abreise als auch bei Einreise muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Bei Reisen mit dem Flugzeug ist die Fluggesellschaft verpflichtet, das Testergebnis vor Abflug zu kontrollieren. Entsprechendes gilt für Bahn, Bus und Fähre. An Landesgrenzen ohne systematische Grenzkontrollen wird stichprobenartig kontrolliert. Reisende aus Risikogebieten haben es einfacher, sie müssen binnen 48 Stunden nach Einreise lediglich einen negativen Corona-Test vorlegen. 

Laut Bundesinnenministerium müssen prinzipiell alle Reisenden aus allen drei Kategorien die digitale Einreiseanmeldung unterwww.einreiseanmeldung.de ausfüllen und sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne begeben - und zwar unabhängig vom Testergebnis. Akzeptiert werden PCR-, LAMP- und TMA-Test sowie Antigen-Schnelltests. Antikörpertests werden nicht anerkannt. Die Quarantäne kann frühestens am fünften Tag mit einem weiteren negativen Test beendet werden. 

Die Regelungen gelten nicht für Menschen, die nur zur Durchreise nach Deutschland kommen. Sie müssen die Bundesrepublik auf dem schnellsten Weg wieder verlassen. Auch wer sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist nicht von der Quarantänepflicht betroffen. Weitere Ausnahmen gibt es für Berufspendler, sowie Ärzte und Pflegekräfte, sowie beim Besuch naher Verwandter.

Am 22.03. wurden in Deutschland die Einreiseregeln nochmals verschärft. Es wurde beschlossen, dass sich alle Rückkehrer auf COVID-19 testen lassen müssen, bevor sie in den Flieger nach Deutschland steigen - unabhängig davon, ob sie aus Corona-Risikogebieten kommen oder zu welchem Zweck sie nach Deutschland reisen. Das gilt beispielsweise auch für Urlauber aus Mallorca, obwohl die Insel derzeit nicht als Risikogebiet gilt. 

Unterschiedliche Reiseregelungen 

Die Reiseregelungen in den einzelnen Bundesländern sind nicht überall gleich und können sich zudem kurzfristig ändern. Daher ist jeder gut beraten, sich vor dem Koffer packen gründlich zu informieren. Was in Berlin gilt, muss nicht in Bayern gelten.

Auch die Regeln in der EU sind je nach Land unterschiedlich. Quarantäne-Auflagen und Einreisebedingungen werden unterschiedlich angewandt. Die Vielfalt an Verordnungen, Regeln und Ausnahmen von der Regel ist verwirrend. Das verunsichert.

Was mache ich, wenn...? Uns erreichen viele Fragen von unseren Lesern und den Nutzern unserer Social Media Kanäle zur Situation in Deutschland. Wir sind den drängendsten Fragen nachgegangen.

Frage 1

Die Liste der Länder, aus denen ich nach Deutschland einreisen darf, ändert sich immer wieder. Wo finde ich die aktuellsten Informationen?

Für die Einreisebestimmungen nach Deutschland ist prinzipiell dasBundesinnenministerium zuständig. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen, auch auf Englisch. Zusätzlich sollten sich Reisende auf den Websites des Auswärtigen Amts, der Bundespolizei und des Gesundheitsministeriums über die aktuellen Reisebestimmungen informieren. Einen EU-weiten Überblick bietet re-open Europe.

Die Liste der Risikogebiete, die das Robert-Koch-Institut in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und dem Gesundheits- und Innenministerium erstellt, wird ständig aktualisiert. Informieren Sie sich deshalb unbedingt vor Reiseantritt, ob Ihr Ausgangsland oder Region als Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft wird. Selbst wenn ihr Ausgangsland nicht als Risikogebiet eingestuft wird, Sie sich aber bis zu zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gelten für Sie die Quarantäne-Auflagen.

Frage 2

Unter welchen Bedingungen kann ich aus einem Land kommen, für das in Deutschland ein Einreiseverbot gilt? Gibt es Ausnahmen und wenn ja, welche?

Die Liste der Ausnahmen vom Einreiseverbot nach Deutschland ist lang. Das Bundesinnenministerium hat hier Ausnahmen vom Einreiseverbot zusammengestellt, wer einen triftigen Grund hat und damit nach Deutschland kommen darf. Weitere Informationen gibt es ebenfalls bei der Bundespolizei.

Frage 3

Wie finde ich heraus, ob ich nach der Einreise aus einem Drittstaat in Quarantäne muss? Kann ich eine Quarantäne mit einem negativen Corona-Test vermeiden?

Grundsätzlich müssen Menschen aus solchen Drittstaaten in Quarantäne, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet einstuft. Dabei muss beachtet werden, in welche Kategorie das Land fällt, da es unterschiedliche Test- und Quarantäneregeln für Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarientengebiete gibt.  Allen Risikogebieten gemein ist die Quarantäne von zehn Tagen nach Einreise. Frühestens am fünften Tag kann ein weiterer PCR-Test erfolgen, ist er negativ, kann die Quarantäne verkürzt werden. Die Freitestung bei Rückreise aus einem Virusvariantengebiet ist nicht möglich. Zudem gilt für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet ein Beförderungsverbot, ausgenommen sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland und Transitreisende.

Die Liste dieser Länderwird laufend aktualisiert. Wer also plant, nach Deutschland zu kommen, muss sich vor der Abreise unbedingt informieren, ob das Ausgangsland oder die Ausgangsregion auf dieser Liste steht. Das gilt auch für Rückkehrer. Die konkreten Quarantäne-Auflagen werden von den Bundesländern erlassen. Welche Auflagen in welchem Bundesland gelten, erfahren Sie hier.

Frage 4

Ich bin Bürger eines EU-Staates. Deutschland hat mein Land aber zum Risikogebiet erklärt. Darf ich trotzdem einreisen?

Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Ländern des Schengen-Raums dürfen nach Deutschland einreisen. Doch auch hier gelten für Einreisen aus Risikogebieten die Quarantäne-Regeln. Das heißt: Auch Sie müssen sich für zehn Tage in Pflichtquarantäne begeben. Frühestens ab dem 5. Tag können Sie das Negativ-Ergebnis eines aktuellen Coronatests vorweisen und Ihre Quarantäne beenden. 

Da Sie als aus einem anderen EU-Staat Einreisender in der Regel nicht an der Grenze kontrolliert werden, liegt es in Ihrer Verantwortung der Quarantänepflicht nachzukommen. Sie müssen sich sofort nach der Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt melden und Ihre Aufenthaltsadresse angeben. Die Service Nummer lautet: 116 117. Sollten Sie der Melde- bzw. Quarantäne-Pflicht nicht nachkommen, drohen erhebliche Bußgelder.

Das Gesundheitsamt kann Sie innerhalb von zehn Tagen nach Einreise dazu auffordern, ein negatives Testergebnis vorzulegen, oder, wenn Sie über ein solches Ergebnis nicht verfügen, einen Test zu machen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen. Wichtig ist: Bis das Testergebnis vorliegt, bleiben Sie bitte unbedingt in Quarantäne.

Frage 5

Wenn ich schon einige Zeit in Deutschland bin, dann positiv getestet werde und in Quarantäne muss, wo verbringe ich diese und wer trägt die Kosten?

Sollten Sie einen Corona-Test gemacht haben und dieser positiv ausfallen, werden automatisch die Gesundheitsbehörden informiert und eine zehntägige Quarantäne muss absolviert werden, wenn vorhanden, in der eigene Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft.

Was eine "geeignete Unterkunft" ist, entscheidet im Quarantänefall das örtliche Gesundheitsamt. Konkrete Vorgaben über die Art der Unterkunft gibt es weder auf Bundes- noch auf Länderebene.Das zuständige Gesundheitsamt gibt Ihnen konkrete Instruktionen und Informationen. Die Einhaltung der Quarantänepflicht wird von den örtlichen Behörden kontrolliert. Verstöße können in einigen Bundesländern mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden.

Sollten Mehrkosten, zum Beispiel durch Hotelübernachtungen oder Arztbesuche anfallen, werden diese nicht vom deutschen Staat übernommen. Allerdings könnten der Reiseveranstalter und die Auslandskrankenversicherung einspringen, sofern diese Konditionen vorher vereinbart wurden. Ausländischen Staatsbürgern wird darüber hinaus empfohlen, ihre Botschaft in Deutschland über den Quarantäne-Aufenthalt zu informieren.

Frage 6

Ich will nach Deutschland einreisen: Wird differenziert zwischen dem Land, aus dem ich einreise und meiner Staatsbürgerschaft?

Ob Sie in diesem Fall nach Deutschland einreisen dürfen, hängt auch davon ab, ob Sie einen gültigen Aufenthaltstitel oder Visum für Deutschland bzw. den Schengen-Raum haben. In diesem Fall gilt: Wohnort bzw. langfristiger Aufenthaltsort geht vor Staatsangehörigkeit. Übrigens: Visa werden bis auf weiteres für den Schengen-Raum nicht mehr vergeben - mit wenigen Ausnahmen in dringenden Fällen. Ob Sie ein Visum brauchen, um nach Europa einreisen zu können, erfahren Sie hier.

Frage 7

Was passiert, wenn ich aus einem Land einreisen möchte, für das Deutschland eine Reisewarnung ausgesprochen hat? Ich bin Türke und lebe in der Türkei. Und Deutschland hat eine Reisewarnung für mein Land ausgesprochen. Darf ich nach Deutschland oder werde ich am Flughafen zurückgewiesen?

Am 1. Oktober 2020 wurde die generelle Reisewarnung für alle Drittstaaten durch differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise ersetzt. Für Risikogebiete gilt die Reisewarnung jedoch automatisch weiter. Allerdings richten sich Reisewarnungen vor allem an Deutsche, die ins Ausland reisen wollen und stehen somit nicht in direktem Zusammenhang mit den Einreisebeschränkungen nach Deutschland.

Für eine Einreise aus dem Drittstaat Türkei brauchen Sie einen triftigen Grund (siehe oben). Zudem befindet sich die Türkei aktuell auf der Liste der Risikogebiete. Das bedeutet, dass Sie nach einer potentiellen Einreise an die Quarantäne-Auflagen (siehe oben) gebunden wären.

Zu den Rückreiseregeln nach Deutschland: Türkische Fluglinien verlangen bereits vor dem Abflug einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ohne diesen Test dürfen Sie nicht an Bord des Flugzeugs. Sollten Sie erfolgreich ausreisen, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass die deutschen Grenzbeamten Sie einreisen lassen. Sollten die Ihren Reisegrund als nicht ausreichend bewerten oder sich kurzfristige Änderungen der Einreisebeschränkungen ergeben haben, müssen Sie zurückfliegen.  

Frage 8

Die einzelnen Länder der EU scheinen unterschiedlich mit der Einreise aus Drittstaaten umzugehen. Kann ich das nutzen? So kann ich vielleicht in Griechenland einreisen, aber nicht in Deutschland. Wenn ich es nach Griechenland geschafft habe, kann ich von dort nach Deutschland reisen?

Nicht zwangsläufig. Jedes EU- und Schengen-Land hat - trotz relativ einheitlicher Beschlüsse auf EU-Ebene - die Entscheidungshoheit über seine Einreisebeschränkungen. Sollten Sie also erfolgreich nach Griechenland eingereist sein, heißt das nicht, dass Ihnen automatisch in Deutschland freie Einreise gewährt wird - sofern Sie ihren Wohnort nicht im Schengen-Raum haben oder ein gültiges Visum besitzen. Informieren Sie sich deshalb vor einer geplanten Reise genau über die aktuellen Bestimmungen, die in Deutschland gelten. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen die zuständige Botschaft in Deutschland.

Frage 9

Ich bin in Deutschland und entwickle Corona-Symptome: Was tue ich?

Informieren Sie sofort das zuständige Gesundheitsamt. Bei stärkeren Beschwerden kontaktieren Sie zusätzlich einen Arzt oder die Corona-Hotline (Tel. 116 117). Sollten Sie schwere Symptome zeigen, gehen Sie ins Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Kontaktdaten Ihrer Botschaft in Deutschland, falls Sie diese im Krankheitsfall kontaktieren möchten.

Frage 10

Was passiert, wenn sich während meines Deutschland-Aufenthalts etwas an den Bestimmungen ändert? Zum Beispiel, die Rückkehr unmöglich wird, weil Deutschland oder mein Heimatland die Grenzen erneut schließen?

Treten Sie schnellstmöglich in Kontakt mit Ihrer Botschaft in Deutschland. Grundsätzlich sollte eine Ausreise aus Deutschland und Wiedereinreise in Ihr Heimatland möglich sein - sofern Sie nicht unter Quarantäne stehen oder aktiv infiziert sind. Wie Sie ausreisen können und wer die Kosten dafür übernimmt, kommt auch auf Ihre Buchungsbedingungen an. Fragen Sie den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, ob und wann eine Rückkehr möglich ist und wer für die möglichen Kosten aufkommt. Sorgen Sie vorsichtshalber vor Reiseantritt für einen finanziellen Puffer, sollten Mehrkosten entstehen. Denn: Sollte das Gebäude, die Stadt oder Region, in der Sie sich in Deutschland aufhalten, unter Quarantäne gestellt werden, müssen Sie dort bleiben bis die Behörden Ihnen erlauben, das Gebiet wieder zu verlassen.

Frage 11

Die Bundesländer in Deutschland haben unterschiedliche Corona-Regeln. Wie informiere ich mich am besten, wenn ich im Land reisen will?

Die Bestimmungen und Regeln der einzelnen Bundesländer finden Sie hier. Behalten Sie außerdem die Nachrichtenlage in Deutschland und Ihrer Aufenthaltsregion im Auge, denn die Maßnahmen können regional variieren. Das kann Auswirkungen auf ihre Reise innerhalb Deutschlands sowie auf Ihre Rück- oder Weiterreise ins Ausland haben. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen an die lokalen Behörden sowie an die Botschaft Ihres Landes in Deutschland.