Ein Fall für den Staatsanwalt
1. August 2010Es ist wie auf einen Spatz mit einer Schrotflinte zu schießen. Vom Spatz bleibt nicht viel übrig, dafür gibt es reichlich sogenannte Kollateral-Schäden. So ähnlich muss man sich Streubomben vorstellen. Auch wenn mit "intelligenter Flächenmunition", wie diese Waffen auch gern umschrieben werden, ein paar militärisch relevante Ziele mal getroffen werden, so ist das eher Zufall. 98 Prozent der Opfer sind Zivilisten. Das eigentliche Ziel von Streubomben ist die Zivilbevölkerung, die im Würgegriff des Terrors von oben bleibt, auch wenn der Krieg längst vorbei ist. Denn die Blindgänger bleiben über Jahre und Jahrzehnte im Boden und fordern nach und nach ihre Opfer: Bauern, Kinder, Vieh.
Streubomben sind seit Sonntag (01.08.2010) international geächtet. Mit Inkrafttreten der Anti-Streubomben-Konvention sind diese Waffen in der internationalen Staatengemeinschaft sozusagen nicht mehr gesellschaftsfähig. Doch die größten Herstellerländer möchten ungern auf ihren militärischen Vorsprung verzichten. Deswegen haben weder die USA, noch China und Russland die Konvention unterzeichnet.
Lukratives Geschäft
Zwischen 1999 und 2003 wurden in Kosovo, Afghanistan und im Irak insgesamt fast eine Million Streubomben eingesetzt, die heute noch töten und verstümmeln. Der Verdienst ist groß: Firmen wie Textron, L3-Communications, Lockheed Martin oder Singapore Technologies sind auch bei deutschen Banken beliebte Kreditkunden und bewährte Investoren-Objekte.
Nun wären mit Inkrafttreten der Konvention auch Investitionen in Streubomben verboten, doch die Allianz-Versicherung, Deutsche Bank, Commerzbank, die West LB oder auch die Bayerische Landesbank möchten sich profitable Geschäfte im Portfolio nicht entgehen lassen. So hat die Deutsche Bank laut Geschäftsbericht 2009 einem der größten Hersteller, der US-Firma Textron, einen Kredit von 2,5 Millionen US-Dollar gewährt. Die Streubomben sind nach wie vor ein umsatzsicheres Geschäft - für die Deutsche Bank bleibt ein hübscher Verdienst.
In der neuen UN-Konvention wird nicht nur "Herstellung, Lagerung und Anwendung" von Streubomben geächtet, sondern auch Investition und Beihilfe. In Deutschland ist das ein Verstoß gegen den Paragraph 20a des Kriegswaffenkontrollgesetzes und kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Spätestens seit Sonntag ist es also Zeit, dass auch die Staatsanwaltschaft in Deutschland tätig wird gegen die Deutsche Bank und Allianz - und ihre Kollegen in anderen Unterzeichnerstaaten ebenfalls.
Autorin: Helle Jeppesen
Redaktion: Kay-Alexander Scholz