Drohnen über Deutschland?
25. Januar 2012Für Hobbyspione gibt es sie schon längst. Ungefähr 300 Euro kostet im Elektronikhandel eine Drohne – ein Hubschrauber in Modellbaugröße, auf den man eine Kamera montieren und dann seine Umgebung von oben filmen kann. Auch die Polizei besitzt Drohnen, mit denen sie beispielsweise Demonstrationen überwachen kann. Zum Einsatz gekommen sind sie vor gut einem Jahr bei den Protesten gegen einen Castor-Atommülltransport und bei Fußballspielen in Sachsen. Allerdings ist der Einsatz bisher nur beschränkt möglich. Die Reichweite, Höhe und Flugdauer der Polizeidrohnen sind beschränkt. Unbemannte Fluggeräte dürfen laut Gesetz nicht über Modellbaugröße hinausgehen. Der Himmel ist für menschengesteuerte Flugobjekte reserviert. Doch genau das wird sich nun ändern. Das neue Luftfahrtgesetz, das am Donnerstag (26.01.2012) verabschiedet werden soll, soll zum ersten Mal den Luftraum auch für große Drohnen öffnen – Drohnen wie sie bisher vom Militär genutzt werden.
Regierung meidet das Wort Drohne
"Es gibt eine technische Entwicklung, die man regeln muss", sagt ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Statt dem militärischen Begriff Drohne, spricht das Ministerium lieber von "unbemannten Luftfahrtsystemen". Zum ersten Mal sollen diese jetzt in das Luftverkehrsgesetz aufgenommen werden "gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen", wie es im Gesetzentwurf heißt.
"Es ist nicht so, dass die Regierung jetzt Drohnen einführt", wiegelt der Sprecher dennoch ab. Das Gesetz führe "lediglich die Kategorie" ein, schaffe die Möglichkeit ein Zulassungsverfahren einzuführen. Neben Polizeieinsätzen könnten solche Flugkörper auch zur Verkehrsüberwachung, in der Landvermessung oder im Zusammenhang mit dem Umweltschutz eingesetzt werden.
Im militärischen Bereich werden Drohnen vielseitig eingesetzt. Bevor sich Bundeswehrtrupps in Afghanistan auf Patrouille begeben, überfliegt eine Drohne die Route, um eventuelle Hinterhalte auszukundschaften. Das US-Militär schickt Drohnen zu Angriffen auf Stellungen der Taliban los. Trotz sinkender Rüstungsbudgets in vielen Ländern, steigen die Aufträge für unbemannte Aufklärer, auch deutsche Firmen verdienen mit an dem Geschäft. Ob über Deutschland bald tatsächlich unbemannte Flugzeuge kreisen werden, hängt noch von vielem ab. Denn ganz klar ist noch nicht, wie sicher sich solche automatischen Fluggeräte durch einen vielbeflogenen Raum steuern lassen. Immerhin ist der Himmel über Deutschland mit rund drei Millionen Überflügen im Jahr der verkehrsreichste Luftraum Europas. "Wir haben noch keine Kenntnisse über die Betriebssicherheit", heißt es aus dem Ministerium.
"Rechtsstaatlicher Albtraum"
In den letzten Wochen ist zudem nicht nur aus Sorge um die Flugsicherheit Kritik an dem Vorhaben laut geworden. Einen "rechtsstaatlichen Albtraum" nennt der Innenpolitiker Wolfgang Neskovic von der Linkspartei die geplante Gesetzesänderung. "Der polizeiliche Einsatz von Drohnen ist das letzte, noch fehlende Puzzlestück für eine technische Totalüberwachung der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum", sagt er. Mit hoch auflösenden Kameras ausgestattet, könnten Drohnen feststellen, "wer sich wann, wo aufgehalten hat, und was er dort genau gemacht hat."
Neskovic glaubt, die Regierung versuche, grundlegende Eingriffe in die Privatsphäre unbemerkt durchzudrücken. Denn der Vorschlag, Drohnen ins Luftverkehrsgesetz aufzunehmen, kommt recht harmlos daher in einer Gesetzesänderung, die eigentlich vor allem verschiedene EU-Richtlinien für den Luftverkehr umsetzen soll. Kurz vor Weihnachten wurde der Entwurf ins Parlament eingebracht.
Ringen um den Datenschutz
Auch die Grünen sehen den Drohneneinsatz kritisch. "Das ist eine hochproblematische Sache", sagt Konstantin von Notz, innenpolitischer Sprecher und verlangt von der Regierung erst einmal genaue Informationen über Einsatzmöglichkeiten für solche Drohnen. Dem Gesetz wird Fraktion der Grünen aber wohl trotzdem zustimmen – unter der Voraussetzung, dass beim Datenschutz nachgebessert wird.
Zuletzt hatte sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zu Wort gemeldet. "Diese Systeme sind in der Lage, Menschen zu filmen und ihre Bewegung zu beobachten", sagt er. "Potentiell ist es also möglich, personenbezogene Daten zu erheben." Er fordert, dass der Datenschutz explizit in das Gesetz aufgenommen wird. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass bei der Zulassung von Drohnen nicht nur technische Gutachten vorliegen müssen, sondern auch datenschutzrechtliche. Im Bundestag wurde bis zuletzt noch über den endgültigen Gesetzestext verhandelt, es sieht so aus, als ob er sich mit seinen Forderungen durchsetzt.
Autor: Mathias Bölinger
Redaktion: Peter Stützle