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Dofasco-Deal platzt

24. Januar 2007

Im Kampf um die Übernahme des kanadischen Stahlproduzenten Dofasco hat der ThyssenKrupp-Konzern eine weitere Niederlage erlitten.

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Das Dofasco-Stahlwerk im kanadischen Hamilton (Quelle: AP)
Das Dofasco-Stahlwerk im kanadischen HamiltonBild: PA/dpa

Ein niederländisches Zivilgericht in Rotterdam hat am Dienstag (23.1.2007) die Klage des größten deutschen Stahlkonzerns ThyssenKrupp abgewiesen. Das Gericht lehnte die einstweilige Verfügung ab, mit der ThyssenKrupp Druck auf die Herausgabe der Aktien von Dofasco durch eine unabhängige Stiftung machen wollte. Die Klage richtete sich gegen den Konkurrenten Mittal Steel, der den Verkauf der kanadischen Firma an die Deutschen zugesagt hatte. Nach Angaben von ThyssenKrupp entschied das Gericht, die Herauslösung von Dofasco aus der niederländischen Stiftung könne gerichtlich nicht erzwungen werden.

"Der Erwerb von Dofasco ist damit in weite Ferne gerückt", sagte ein ThyssenKrupp-Sprecher in Düsseldorf. Der Konzern werde sich jetzt als Alternative auf den Neubau eines Stahlwerks in den USA konzentrieren. Mit dem so genannten Greenfield-Projekt soll die Position von ThyssenKrupp Steel und ThyssenKrupp Stainless in Nordamerika deutlich gestärkt werden.

Wirkungsvolle "Giftpille"

ThyssenKrupp versucht seit mehr als einem Jahr Dofasco zu übernehmen, um so einen besseren Zugang zum wichtigen amerikanischen Markt zu erhalten. Doch standen die Pläne von vornherein unter einem schlechten Stern. Denn bei seinem milliardenschweren Übernahmeangebot wurde ThyssenKrupp im letzten Moment vom größeren Konkurrenten Arcelor ausgebremst.

Neue Hoffnung keimte dann auf, als der Stahlkonzern Mittal sich seinerseits anschickte, Arcelor zu schlucken. Er sagte ThyssenKrupp zu, im Erfolgsfall Dofasco an die Deutschen weiterzureichen. Doch übertrug Arcelor im Rahmen eines Abwehrkampfes die Dofasco-Aktien an eine niederländische Stiftung, um einen Weiterverkauf zu verhindern.

Diese "Giftpille" erwies sich trotz der Niederlage von Arcelor im Übernahmekampf als ausgesprochen wirkungsvoll. Trotz zahlreicher Bemühungen gelange es ThyssenKrupp nicht, Zugriff auf Dofasco zu erhalten. ThyssenKrupp hatte deshalb am 22. Dezember Klage bei einem Rotterdamer Gericht eingereicht, um die Situation zu klären. (kas)