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Nesthäkchen an deutschen Universitäten

Arne Lichtenberg30. September 2012

Turbo-Abitur, Abschaffung der Wehrpflicht - ein Studienbeginn mit 17 Jahren ist heute keine Seltenheit mehr. Minderjährige Studenten stellen die Hochschulen vor bisher nicht gekannte Herausforderungen.

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Studentinnen (Foto: Fotolia)
Bild: Fotolia/stokkete

Anfang Oktober irgendwo in einer deutschen Universitätsstadt. Es ist schon später Abend, doch aus den Kneipen in einem angesagten Studentenviertel dringt noch Lärm. Es sind die letzten Tage, bevor die Vorlesungen des Wintersemesters offiziell beginnen. Meist findet in dieser Zeit die berüchtigte Einführungs- oder auch Orientierungsphase für die neuen Erstsemester durch ältere Semester statt. Dazu gehört auch ein Kneipenbesuch.

Doch an den Tischen sitzen nicht nur junge Erwachsene mit Führerschein und Wahlrecht, auch ein paar junge Gesichter sind darunter, etwas schüchtern und unsicher. Minderjährige an der Uni, durch den Wegfall der Wehrpflicht und die Verkürzung der Schuljahre - von 13 auf nur noch zwölf Jahre - bis zum Abitur, wird das immer mehr zum Thema.

Der Anfang einer WelleWaren laut Statistischem Bundesamt vor zehn Jahren 274 Studenten 17 Jahre und jünger, so stieg deren Zahl bis 2010 auf 837 an. Tendenz steigend, denn die Welle der Schulabgänger, die nach zwölf Jahren ihr Abitur abschließen, kommt erst noch. "Im letzten Jahr hatten wir 300 bis 400 minderjährige Studierende, und ich denke, dass die Zahl auch so in der Größenordnung bestehen bleiben wird", schätzt Wolfgang Lücke, Vizepräsident der Universität Göttingen, allein für seine niedersächsische Hochschule.

Prof. Dr. Wolfgang Lücke (Foto: Universität Göttingen)
Wolfgang Lücke: "Wir übernehmen nicht die Aufsichtspflicht"Bild: Universität Göttingen

Die zunehmende Zahl minderjähriger Studenten stellt die Hochschulen vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. "Die jungen Leute sind mit 17 noch nicht voll geschäftsfähig. Die Immatrikulation setzt eine Einverständniserklärung der Eltern voraus, denn die Eltern haben weiterhin die Aufsichtspflicht. Die übernehmen wir als Hochschule nicht", sagt Lücke.

Ohne die Unterschrift der Eltern geht nichts

Doch es hakt nicht nur bei der Immatrikulation. Wer mit 17 an die Uni geht, darf rechtlich so gut wie nichts. Den Mietvertrag für die Wohnung müssen die Eltern unterschreiben, beim Studentenjob haben die Erziehungsberechtigten ebenso Mitspracherecht, ein Studienkredit bleibt Minderjährigen gänzlich verwehrt. Auch für die Anmeldung zu Seminaren oder Prüfungen, die Teilnahme an Exkursionen, den Wechsel des Studiengangs und sogar für die Beantragung von Bibliotheks- oder Mensakarten ist die Einwilligung der Eltern notwendig. Als Veranstalter der Orientierungsphase mache man aber auf die Besonderheiten im Umgang mit den minderjährigen Studenten aufmerksam und achte darauf, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten werde, versichert Lücke. "Generaleinwilligung erleichtert das Studentenleben"

Zwei jungen Studentinnen im Lesesaal einer Bibliothek (Foto: Fotolia)
Den Zugang zur Bibliothek gibt es nur gegen Unterschrift der ElternBild: Fotolia/stokkete

Um die bürokratischen Hürden mit den jugendlichen Studenten zumindest teilweise zu bewältigen, lassen sich zahlreiche Hochschulen von den Erziehungsberechtigten Generaleinwilligungen ausstellen. Durch die wird den minderjährigen Studenten der eigenständige Rechtsverkehr mit der Uni erlaubt. Darüber hinaus müssen die Hochschulen aufgrund der vielen jungen Hochschüler ihr Betreuungsangebot deutlich ausweiten, betont der Vizepräsident der Göttinger Uni.

"Im November werden wir einen typischen Elterntag machen, wo sich dann auch einmal die Eltern die Fakultäten anschauen können", erklärt Lücke. Denn Eltern kümmerten sich heute mehr um ihre Kinder als dies noch früher der Fall gewesen sei. Auch das Phänomen der sogenannten Helikopter-Eltern, übervorsorgliche Väter und Mütter, die ihre Kinder ständig kontrollieren, spüre er. "Eltern lassen ihre Kinder los, aber sie wollen auch wissen, wo sie hinkommen und dass sie gut behandelt werden."

"Campusengel" für die NeuankömmlingeAuch die Universität Flensburg stellt sich auf die neuen Anforderungen ein. Sie hat die sogenannten "Campusengel" ins Leben gerufen. Vor Semesterbeginn stehen erfahrene Studenten den Hochschulinteressierten bei Fragen aller Art zur Seite. Zwölf Wochen helfen die "Campusengel" den Studienanfängern bei Themen wie Wohnen und Krankenversicherung. "Wir merken, dass die neuen Studenten doch etwas schlechter informiert sind und hilfloser wirken. Diese menschliche Zuwendung, jemanden mal direkt ansprechen zu können, das hilft den Erstsemestern sehr", begründet Ulrike Bischoff-Parker von der Universität Flensburg die Einführung des neuen Service.

Ulrike Bischoff-Parker (Foto: Universität Flensburg)
Ulrike Bischoff Parker: "Die jungen Leute sind heute etwas stärker verunsichert"Bild: Universität Flensburg

Zudem bliebe heute durch die Bachelor- und Masterstudiengänge keine Zeit mehr zur Eingewöhnung. "Heute geht es ab der ersten Woche sofort los. Mit einer Erstbetreuung schaffen sie den Einstieg viel schneller", so Bischoff-Parker. Die Gefahr, junge Erwachsene zur Unselbstständigkeit zu erziehen, sieht sie aber nicht: "Wir nehmen den Studierenden nicht alles ab."

Alleine erwachsen werden lassen

Auch Bischoff-Parker registriert eine verstärkte Anteilnahme der Eltern am Studentenleben ihrer Kinder. "Ich finde es gut, wenn Eltern Anteil am Leben ihrer Kinder nehmen", stellt sie fest. Sobald die Eltern aber zu allen Beratungen mitgehen würden, werde es kritisch. "Das ist den Kindern meist sehr unangenehm. Da ist es besser, wenn die Studenten schon selber ihre eigenen Erfahrungen sammeln."

Die Studenten von heute seien sehr vernetzt, mit Zugriff auf alle Informationen, so Bischoff-Parker. "Manchmal wissen sie aber nicht genau, wie sie damit umgehen sollen oder wie zuverlässig das ist." Sie spüre eher eine größere Verunsicherung bei den jungen Leuten von heute, sagt die Leiterin des International Center an der Universität Flensburg. "Da sind sie dann sehr dankbar, wenn sie einen Menschen haben, der nett lächelt und den sie um Rat fragen können." Manches geht eben immer noch besser von Angesicht zu Angesicht, und die Unterschrift der Eltern braucht man dafür auch nicht.

Zu einem Problem kann dagegen der abendliche Ausflug in die Kneipe werden. Denn Wein und Bier dürfen die minderjährigen Studenten konsumieren, harten Alkohol jedoch nicht. Und spätestens um 24 Uhr muss für sie der Gaststättenbesuch beendet sein, das regelt das Jugendschutzgesetz.