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Deutschland vorn bei Kinderrechten

1. März 2013

Kinder sollen ihre Rechte bald vor den Vereinten Nationen einklagen können. Mit der Ratifizierung des dritten Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention machte die Bundesregierung jetzt den Weg dazu frei.

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Kinder-Soldaten der so genannten Union Kongolesischer Patrioten (UPC) (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Deutschland habe die Ratifikationsurkunde bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Damit sei das Ratifikationsverfahren abgeschlossen, teilte das Bundesfamilienministerium in Berlin mit. Deutschland nehme nun weltweit eine Vorreiterrolle bei der Stärkung der Kinderrechte ein, erklärte Familienministerin Kristina Schröder (CDU). Deutschland sei nach Thailand und Gabun weltweit der dritte und in Europa der erste Staat, der das neue Menschenrechtsabkommen verbindlich anerkenne.

Das Zusatzprotokoll regelt ein Beschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können. Sie können sich auf diesem Weg zum Beispiel gegen fehlenden Schutz vor Gewalt und Misshandlungen, fehlende Bildungsmöglichkeiten, Diskriminierung oder auch dagegen zur Wehr setzen, als Soldat in den Krieg geschickt zu werden. (Artikelbild)

Jetzt auch Beschwerderecht für Kinder

Voraussetzung für eine Beschwerde in Genf ist die Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges. Das kann in Deutschland unter Umständen das Bundesverfassungsgericht sein. Bei besonders schweren Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einer individuellen Beschwerde ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat starten. Zum Schutz der Kinder bestimmt das Zusatzprotokoll, dass eine Beschwerde keinerlei negative Konsequenzen für die Betroffenen nach sich ziehen darf.

Das Beschwerdeverfahren mache unmissverständlich klar, dass Kinderrechte nicht nur auf dem Papier stünden. "Sie müssen eingehalten und umgesetzt werden", so Ministerin Schröder. Die Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 war die einzige der neun UN-Menschenrechtskonventionen, die kein individuelles Klagerecht vorsah. Das im November 2011 verabschiedete dritte Zusatzprotokoll tritt erst in Kraft, wenn es von insgesamt zehn Staaten ratifiziert wurde.

gmf/wa (afp, dpa, kna)