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Das Ende eines Mythos'

Detlev Karg8. November 2002

Pech für die deutsche Agrarlobby: Sie darf laut EU-Richterspruch nicht mehr damit werben, dass ihre Produkte aus Deutschland kommen. Die Bauern suchen deshalb nach Auswegen.

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Herkunft ungewissBild: AP

In Deutschland darf für Agrarprodukte nicht mehr mit dem Hinweis "aus deutschen Landen" geworben werden. So will es der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Begründung: Dies benachteilige ausländische Produkte. Das Gericht sah in dem Gütezeichen der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) eine protektionistische Marktbarriere. "Markenqualität aus deutschen Landen" passt nach Ansicht der Richter nicht in den gemeinsamen Markt.

Wirbel um einen Stempel

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die Entscheidung prompt, lässt sich aber nicht ins europäische Bockshorn jagen. "Das Urteil wird uns nicht ausbremsen", kommentierte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner den Richterspruch. Die deutsche Landwirtschaft stehe für Qualität und Sicherheit, und dies werde auch weiterhin den Verbrauchern vermittelt werden. Dabei erhalten die Bauern Rückendeckung des Bundesverbraucherministeriums. Es kündigte an, dass die CMA ihr Gütezeichen in seiner Gestaltung ändern und damit auch für Erzeugnisse aus den anderen Mitgliedstaaten öffnen werde.

Ein Sprecher von EU-Agrarkommissar Franz Fischler in Brüssel glättete zudem die Wogen und lenkte ein: Das Siegel müsse nicht verschwinden, sondern solle ja lediglich an EU-Recht angepasst werden.

Die Konsequenz: Künftig will die CMA mit einem modifizierten Gütezeichen werben. Der Titel soll dann "geprüfte Markenqualität" lauten. Neben dem Zeichen kann also auch weiterhin die deutsche Herkunft vermerkt werden – oder eben die aus einem anderen euopäischen Land. Somit ändert sich durch das Urteil für die deutschen Erzeuger und Verbraucher nur wenig. Das bisherige Gütezeichen wird derzeit für über 11.000 Produkte aus Deutschland verwendet. Strittig bleibt, ob dies gleichzusetzen ist mit Lebensmittelreinheit und Qualität. Der CMA kommt es vor allem auf den Geschmack an.

Staatsnähe einer privaten Agentur

Der EuGH hatte seine Entscheidung gegen das Gütezeichen damit begründet, dass die Verknüpfung von Qualität und Herkunft unzulässig sei. Auch war beanstandet worden, dass staatliche Gelder im Spiel seien. Damit spielten die Luxemburger Richter auf einen umstrittenen Punkt der bereits im Herbst 2000 eingereichten Klage an. Denn die CMA sieht sich zwar als "private" Institution. Sie wird aber über eine Zwangsumlage finanziert. Daher habe sie nicht die gleichen Freiheiten wie eine freiwillige Erzeugergemeinschaft, urteilte der EuGH. Vielmehr sei die CMA wie eine staatliche Einrichtung zu sehen, die Erzeuger aus den anderen EU-Staaten nicht benachteiligen dürfe.

Die Finanzierung ist in der Tat verschachtelt. Die CMA ist zwar offiziell eine privatrechtliche und keine staatliche Gesellschaft. Die finanziellen Mittel kommen von der Bundessanstalt für Ernährung (BLE), die diese wiederum in so genannten "Flaschenhalsbetrieben" erhebt. Als solche gelten Schlachthöfe, Molkereien, Ölmühlen oder Brauereien. 90 Millionen Euro kommen so jährlich für das deutsche Agrarmarketing zusammen. Das Gütesiegel sei eine der vielfältigen Aufgaben, welche die CMA "gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag zur Förderung des Absatzes deutscher Agrarprodukte" erfülle, sagt Dwehus – ein indirektes Eingeständnis, das die relative Staatsnähe der Agentur offenbart.

Unappetitlich

Auch die in Deutschland aufgetretenen BSE-Fälle der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die angestrebte Qualität deutscher Bauernhöfe im Zweifel überhaupt nichts wert ist, wenn nicht wirklich streng kontrolliert wird. Das gesteht auch die CMA ein. Entsprechend hat man reagiert: Das neue QS-Zeichen, das CMA und Wirtschaft erstellt haben, orientiert sich laut Dwehus nun an der Prozessqualität, also daran, wie ein Produkt erzeugt werde.

Nun wird das Gütesiegel der CMA also europäisch. Die Hersteller werden es verkraften. Das EU-Recht bietet schließlich auch andere wirkungsvolle Möglichkeiten, die Qualität besonderer landwirtschaftlicher Produkte zu bewerben. Beispielsweise vermarkten einige Lebensmittelhersteller ihre Produkte mit EU-weit geschützten Herkunftsangaben, wie sie beispielsweise für Lübecker Marzipan sowie zahlreiche Wein- und Käsesorten gelten.