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Das Basler Abkommen

23. April 2013

Wohin mit gefährlichem Müll? Das Basler Abkommen ist seit mehr als 20 Jahren ein Lösungsansatz.

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Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung wurde am 22. März 1989 in der Schweiz ins Leben gerufen. 1992 trat es schließlich in Kraft. Ziel der Konvention ist die Reduzierung gefährlichen Mülls und ein besseres Management bei dessen Beseitigung.

In den 70er und 80er Jahren schärfte sich in den Industrieländern das gesellschaftliche Bewusstsein für die Gefahren, die von Elektroschrott und anderem giftigen Müll ausgehen. Die Menschen wehrten sich gegen die Lagerung giftiger Abfälle vor ihrer Haustür. Dadurch wurde die Entsorgung schwieriger und teurer, sodass die Firmen nach anderen Möglichkeiten suchten, den Müll loszuwerden. In Entwicklungsländern sowie den ehemaligen Sowjetstaaten waren die Umwelt- und Gesundheitsvorschriften weniger harsch, weshalb sie zum beliebten Ziel wurden.

Doch Anfang der 80er Jahre löste auch diese Praxis öffentliche Empörung in den Industrieländern aus. Die Regierung reagierten schließlich auf die Proteste, indem sie das Baseler Übereinkommen verabschiedeten.