1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Corona und Grundrechte: Was darf der Staat?

Kay-Alexander Scholz
19. März 2020

Die Bundesrepublik ist eine gefestigte Demokratie. Im Ernstfall aber drohen erhebliche Eingriffe in die Grundrechte. Dabei ist die Gesetzeslage in Deutschland vielschichtig - ein Überblick.

https://p.dw.com/p/3Zdxu
Deutschland Reichstag
Bild: picture-alliance/R. Goldmann

Das Bundesland Bayern hat den Katastrophenfall bereits ausgerufen und ist damit in Deutschland derzeit am weitesten im Kampf gegen den Coronavirus gegangen. "Alles muss in eine Richtung laufen in einer gemeinsamen, koordinierten Form", sagte Ministerpräsident Markus Söder am Montag bei einer Pressekonferenz in München. Hilfskräfte, Feuerwehr und Rettungsdienste können nun alle unter ein Kommando gestellt werden. Normalerweise obliegt deren Führung den Kommunen oder den Landkreisen und Städten. Jetzt kann das Innenministerium durchregieren.

Zudem stehen in Bayern nun alle Krankenhäuser unter staatlicher Aufsicht: Sie sollen sich auf die Bekämpfung von Corona konzentrieren. Im Zuge des Katastrophenfalls, nicht nur in Bayern, können Listen von Ärzten im Ruhestand oder Hausärzten erstellt werden, die zur Not zum Einsatz kommen sollen. Sie müssten etwa bei Bedarf in Krankenhäusern zum Dienst erscheinen. Doch im Detail gibt es Unterschiede, da jedes Bundesland ein eigenes Katastrophenschutzgesetz hat.

Deutschland München | Coronavirus | Markus Söder, Ministerpräsident
Der bayerische Ministerpräsident Söder ruft den Katastrophenfall ausBild: Imago Images/S. Minkoff

Im Ernstfall massive Eingriffe des Staates möglich

Bundesweit wird derzeit nach dem Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2001 gehandelt. Und schon das kann harte Einschnitte mit sich bringen und die Grundrechte der Bürger einschränken. Laut Paragraf 17 sind das die Freiheit des Bürgers, die Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Ein Versammlungsverbot für größere Gruppen ist bundesweit bereits von den Bundesländern in Kraft gesetzt worden. Auch die Quarantänen für Verdachtsfälle richten sich nach dem Infektionsschutzgesetz. Generelle Ausgangssperren, derzeit in Deutschland noch nicht ausgesprochen, wären ebenfalls möglich.

Merkel: Einschränkungen "unverzichtbar, um Leben zu retten"

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Bevölkerung um Verständnis für die bereits bestehenden Einschränkungen gebeten. "Ich weiß, wie hart die Schließungen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, in unser Leben und auch unser demokratisches Selbstverständnis eingreifen", sagte sie am Mittwoch in einer TV-Ansprache. "Für jemandem wie mich, für die Reise- und Bewegungsfreiheit ein schwer erkämpftes Recht waren, sind solche Einschränkungen nur in der absoluten Notwendigkeit zu rechtfertigen. Sie sollten in einer Demokratie nie leichtfertig und nur temporär beschlossen werden - aber sie sind im Moment unverzichtbar, um Leben zu retten", so die Kanzlerin.

Deutschland Berlin | Coronavirus | Ansprache Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Bundeskanzlerin Merkel appelliert in einer historischen Ansprache an die Verantwortung jedes einzelnen DeutschenBild: picture-alliance/dpa/Bundesregierung/S. Kugler

Im Katastrophenfall, für den wie gesagt jedes Bundesland sein eigenes Gesetz hat, sind weitere Einschränkungen denkbar. Das Beispiel Thüringen zeigt, wie weit die Maßnahmen reichen könnten: Dort könnte etwa ein vom Coronavirus besonders stark betroffenes Gebiet abgesperrt werden. Die Straßen dorthin würden kontrolliert, so dass niemand einfach so rein oder raus kann. Das sogenannte Fernmeldegeheimnis könnte außer Kraft gesetzt, Telefonanrufe könnten also abgehört werden. Auch das Recht auf Eigentum - das eigene Haus oder Grundstück - könnte eingeschränkt werden. Es wäre möglich, dort Fremde einzuquartieren.

Auch einzelne Städte können den Katastrophenfall ausrufen. Angesichts der Corona-Krise hat die Stadt Halle diese Maßnahme ergriffen. Die entsprechenden Einschränkungen richten sich nach dem Katastrophenschutzgesetz von Sachsen-Anhalt. 

Bundesregierung könnte den "Notstand" ausrufen

Ein bundesweites Katastrophengesetz gibt es nicht, wohl aber sogenannte Notstandsgesetze. Darin wird zwischen verschiedenen Szenarien wie inneren und äußeren Bedrohungsfällen unterschieden, also zum Beispiel Seuchen oder einen militärischen Angriff.

Dieses Gesetzespaket als Ergänzung des Grundgesetzes wurde erst 1968 beschlossen - und zwar nach heftiger Diskussion. Die Sorge vor einem neuen autoritären Staat war hoch. Die NS-Diktatur, deren Aufstieg eine am Ende der Weimarer Republik erlassene Notverordnung erleichtert hatte, steckte allen noch in den Knochen. Der Staat, so sagten die Kritiker der Notstandsgesetze, sollte die Rechte der Bürger nicht wieder so "einfach" außer Kraft setzen können.

Grundgesetz Deutschland
Das Grundgesetz gibt Regeln und Orientierung für den deutschen Staat - die Notstandsgesetze sind ein Teil davonBild: picture-alliance/ZB

Die Notstandsgesetze zielen vor allem darauf ab, die Reaktion des Staates auf einen Notfall zu zentralisieren. In einem föderalen Staat wie der Bundesrepublik ist klar festgelegt, was die Bundesländer und was der Bund dürfen und was nicht. Ist ganz Deutschland in Gefahr, werden die Kompetenzen neu zugewiesen. Der Bund könnte die Einsatzkontrolle über die Polizisten der Bundesländer an sich ziehen oder die Bundeswehr im eigenen Land einsetzen. Die Bundesländer erhielten dann zentrale Anweisungen aus Berlin, was sie zu tun haben.

Auch mit einem "Notstand" wären erhebliche Einschränkungen der Grundrechte verbunden. So könnte das Briefgeheimnis außer Kraft gesetzt werden. Bürgern könnte das Recht, sich frei zu bewegen, vorübergehend entzogen werden. Den Notstand müsste die Bundesregierung ausrufen. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das bislang noch nie geschehen. Deshalb gibt es noch keine Erfahrungen in der praktischen Umsetzung der Gesetze.