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Bürger Moldovas dürfen zwei Staatsbürgerschaften besitzen

24. April 2003
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Chisinau, 24.4.2003, INFOTAG, russ.

Die Bürger Moldovas werden das Recht bekommen, offiziell die Staatsbürgerschaft anderer Länder anzunehmen. Das sieht ein Paket von Änderungen und Ergänzungen am Gesetz über die Staatsbürgerschaft vor, das von der Regierung am Mittwoch (23.4.) angenommen wurde. Wie "Infotag" bereits mitteilte hat das Parlament am 21. November 2002 ähnliche Änderungen an der Verfassung Moldovas unter dem Vorbehalt vorgenommen, dass der Modus des Erwerbs der zweiten Staatsbürgerschaft im Gesetz über die Staatsbürgerschaft festgehalten wird. Die Änderungen wurden auf Initiative von Präsident Vladimir Voronin vorgenommen. Sie setzen die Einschränkungen beim Erwerb der Staatsbürgerschaft anderer Länder durch Bürger Moldovas außer Kraft.

Der stellvertretende Direktor der Abteilung für Informationstechnologien Sergiu Sytnik, der den Entwurf vorstellte, sagte bei der Regierungssitzung, dass der Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft nicht den Verlust der Staatsbürgerschaft Moldovas bedeute. Diejenigen, die bereits über eine zweite Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese registrieren lassen. Personen, die früher die Staatsbürgerschaft Moldovas besaßen, diese jedoch verloren haben, sind berechtigt, einen Antrag auf Wiederherstellung dieser zu stellen. Dabei könnten sie auf Wunsch auch die ausländische Staatsbürgerschaft beibehalten. Sytnik unterstrich, dass nach der Annahme der Änderungen und Ergänzungen am Staatsbürgerschaftsgesetz durch das Parlament Verhandlungen mit den benachbarten Staaten über die Vereinfachung des Erwerbs der rumänischen, der russischen oder der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Bürger Moldovas eingeleitet werden sollen. (lr)