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Politik

Bundeswehr suspendiert erstmals "Reichsbürger"

15. März 2019

Die Bundeswehr hat einen Soldaten, der sich zu den sogenannten Reichsbürgern bekennt, als Extremisten eingestuft und aus dem Dienst entfernt. Der militärische Geheimdienst war auf den Mann aufmerksam geworden.

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Rostock - Soldat Marine Division Schnelle Kräfte DSK
Bild: Imago/photothek/F. Zahn

Der Marinesoldat aus Niedersachsen war aufgeflogen, weil er vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg wegen des Entzugs einer Waffenbesitzkarte und eines kleinen Waffenscheins geklagt hatte. Den Behörden war der Mann jedoch bereits im Sommer 2016 aufgefallen, da er an seinem Wohnort statt normaler Personalpapiere eine Staatsangehörigkeitsurkunde anforderte und behauptete, er lebe im Königreich Preußen.

MAD-Überprüfung

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur begann eine Überprüfung des Mannes durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Der MAD ist der kleinste deutsche Geheimdienst. Zu seinen Aufgaben gehört die Abwehr von Spionage und Sabotage in der Bundeswehr sowie die Überprüfung von Soldaten und Behördenmitarbeitern auf extremistische Einstellungen und Aktivitäten. Er berichtet an die zuständigen Stellen innerhalb der Bundeswehr und ist nicht selber für Entlassungen zuständig.

Laut Verteidigungsministerium hat es in den vergangenen drei Jahren 60 Verdachtsfälle mit Bezug zur Szene sogenannter Reichsbürger gegeben. Weitere etwa 30 Verdachtsfälle seien derzeit in Bearbeitung.

"Reichsbürger" oder Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Teils verweigern sie die Zahlung von Steuern oder Geldstrafen. Verbreitet sind von eigenen Organisationen fabrizierte Personaldokumente, die keinerlei offizielle Gültigkeit haben. Teile der Szene gelten als gewaltbereit.

Lange Prozesse

Als Extremisten eingestufte Soldaten werden entlassen, was aber wiederholt zu längeren Prozessen führt. Die Sofortmaßnahmen, die das Ministerium einleiten kann, sind vielfältig. Sie reichen von einem Uniformtrageverbot, über Entfernung aus dem Dienst bis hin zur Halbierung des Soldes. Es kann aber auch vorkommen, dass Soldaten, gegen die ermittelt wird, weiterhin während der Zeit der Ermittlungen und des Verfahrens ihren Sold in kompletter Höhe erhalten. Das werde je nach Fall unterschiedlich gehandhabt, heißt es aus dem Bundesverteidigungsministerium. Im Fall des niedersächsischen Soldaten wollte das Ministerium keine Angaben machen.

cgn/ww (afp, dpa)