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Politik

Britischer EU-Kommissar? Nicht in Sicht!

23. November 2019

Trotz Mahnung hat Großbritannien die Frist für die Benennung eines eigenen EU-Kommissars verstreichen lassen. Grund dafür ist der angestrebte Brexit - wenn er denn kommt.

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Symbolbild Brexit | Europäische Kommission in Brüssel
Bild: Getty Images/AFP/J. Thys

Soll ein Land, das - zumindest derzeit - aus der EU austreten will, dennoch einen eigenen Kommissar für die EU-Kommission benennen? "Lohnt sich nicht", scheint man in London zu denken. Und so kündigte die britische Regierung an, dass sie wegen der für den 12. Dezember geplanten Neuwahlen keinen Kommissar stellen könne.

"Muss aber sein", so wiederum die Haltung Brüssels. Denn wenn am 1. Dezember die neue EU-Kommission ihre Arbeit aufnimmt, ist Großbritannien nach der Verschiebung des Brexit-Termins auf Ende Januar weiterhin Mitgliedsstaat der Europäischen Union - und als solcher verpflichtet, einen eigenen Kommissar zu stellen.

Klage vor dem EuGH möglich

Bei der Kommission sei bislang keine Antwort aus London auf ein Mahnschreiben aus Brüssel in dieser Sache eingegangen, teilte EU-Pressesprecherin Mina Andreeva mit. Die Kommission werde nun "die Situation analysieren" und dann über die "nächsten Schritte" entscheiden, kündigte sie an.

Die EU hatte wegen der Weigerung Großbritanniens, einen EU-Kommissar zu benennen, in der vergangenen Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eingeleitet. Großbritannien wurde eine Frist bis Freitag gesetzt, auf das Mahnschreiben zu antworten. Lenkt das Land nicht ein, kann das Verfahren theoretisch bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.

Juristisches Problem für die neue Kommission?

Erst einmal aber sieht es danach aus, dass die neue EU-Kommission am 1. Dezember ohne einen britischen Vertreter ihre Arbeit aufnehmen muss. Vorher aber wird das Europaparlament am kommenden Mittwoch über die neue EU-Kommission abstimmen.

Brüssel Von der Leyen Team EU-Kommission
Wird von der Leyens Kommissionstruppe am 1.12.2019 nur 26 statt 27 Mitglieder haben? Bild: picture-alliance/dpa/AP/V. Mayo

Ein fehlender britische Vertreter im Team der künftigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen birgt das Risiko, dass von der neuen Kommission beschlossene Rechtsakte juristisch angefochten werden könnten. Juristen des EU-Rates sind nach Angaben von Diplomaten aber der Ansicht, dass diese Gefahr nicht besteht, wenn die EU vorher alles getan hat, um Großbritannien zur Nominierung eines Kandidaten zu drängen.

Sollte der Brexit wie geplant am 31. Januar kommen, hätte sich der Streit vermutlich erledigt. Andernfalls könnte ein Kommissar nachnominiert werden.

cw/jj (afp, dpa)