1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Todesurteil bestätigt

Wim Abbink27. Dezember 2006

Saddam Hussein droht binnen 30 Tagen der Tod durch Erhängen. Ein Berufungsgericht in Bagdad bestätigte am Dienstag die Todesstrafe gegen den früheren irakischen Machthaber wegen eines Massakers an Schiiten im Jahr 1982.

https://p.dw.com/p/9c6S
Saddam Hussein beim Tribunal
Saddam Hussein beschimpft das Gericht nach der Verkündung des Urteils am 5. NovemberBild: AP

Nach irakischem Gesetz ist damit eine Frist von 30 Tagen bis zur Vollstreckung des Todesurteils angelaufen. Ein Richter des Berufungsgerichts bekräftigte, dass Saddam Hussein ab Mittwoch (27.12.2006) gehängt werden könnte. Der Chefverteidiger des zum Tode Verurteilten nannte die Entscheidung des Berufungsgerichtes vorhersehbar und sprach von einem "politischen Prozess".

Aref Schahin, Richter am irakischen Berufungsgericht
Aref Schahin, Richter am irakischen BerufungsgerichtBild: AP

Ein Sprecher des Berufungsgerichtes wollte kein Datum für eine Hinrichtung nennen. Dies sei eine Angelegenheit für die Staatsführung. Nach Angaben eines Mitglieds des Tribunals, Richter Arif Schaheen, soll Saddam Hussein jedoch tatsächlich innerhalb von 30 Tagen hingerichtet werden. Der Urteilsspruch könne "ab Mittwoch zu jedem Zeitpunkt" vollstreckt werden. Die neunköpfige Kammer des Berufungsgerichtes fällte ihre Entscheidung nach Angaben Schaheens einstimmig.

Auch weitere Todesstrafen bestätigt

Anfang November hatte ein Sondertribunal in Bagdad den 69-jährigen Saddam Hussein nach rund einjährigem Prozess wegen des Massakers an 148 schiitischen Bewohners des Dorfs Dudschail im Jahr 1982 zum Tode durch den Strang verurteilt. Auch gegen zwei weitere Angeklagte wurde die Todesstrafe verhängt, gegen vier Mitangeklagte wurden Haftstrafen zwischen 15 Jahren und lebenslänglich ausgesprochen.

Das Berufungsgericht bestätigte auch die Todesstrafen für den früheren Geheimdienstschef Barsan el Tikriti, einen Halbbruder Saddam Husseins, und den Ex-Präsidenten des Revolutionsgerichtes Awad el Bandar. Im Falle des zu lebenslanger Haft verurteilten Ex-Vize-Präsidenten Taha Jassin Ramadan forderten die Berufungsrichter eine härtere Strafe.

Unterschiedliche Reaktionen

Er sei von der Entscheidung des Berufungsgerichtes nicht überrascht, sagte der Chef des Verteidigerteams für Saddam Hussein, Chalid el Dulaimi, in der jordanischen Hauptstadt Amman der Nachrichtenagentur AFP. "Dieses Urteil steht auf den Agenden der USA und des Irans, mit dem Ziel den Irak zu teilen und in einen Bürgerkrieg zu treiben." Dagegen lobte der Sprecher des US-Außenministeriums, Kurtis Cooper, den couragierten Einsatz der irakischen Richter, der sichergestellt habe, "dass sich die Gerechtigkeit gegen die Gräueltaten, die Saddam Hussein am irakischen Volk verübt habe, durchsetzt".

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International äußerte sich enttäuscht über die Bestätigung der Todesstrafe und nannte das Verfahren fehlerhaft. Die britische Regierung erklärte, die Entscheidung über das Schicksal des ehemaligen Machthabers müssten die Iraker selbst treffen. "Wir lehnen die Todesstrafe prinzipiell ab, aber diese Entscheidung liegt bei den irakischen Behörden", sagte ein Sprecher des Außenamtes in London.

Keine Auswirkung auf die Verhängung der Todesstrafe wird ein zweiter Prozess haben, der derzeit gegen Saddam Hussein läuft. Gemeinsam mit sechs früheren Getreuen muss er sich wegen der "Operation Anfal" juristisch verantworten, bei der laut Anklage 1987 und 1988 mehr als 180.000 Kurden getötet wurden.

Hunderte bewerben sich als Henker

Nach dem Todesurteil bewarben sich Hunderte von Irakern als Henker, um das Urteil gegen Hussein zu vollstrecken. Dies sagte ein Berater von Ministerpräsident Nuri al-Maliki dem US-Fernsehsender ABC. Bassam al-Husseini sagte nach dem Bericht vom Mittwoch, die Interessenten gehörten allen drei großen Religionsgemeinschaften und allen ethnischen Gruppierungen an. Offiziell gebe es keinen Henker, die Regierung habe eine solche Position auch nicht ausgeschrieben, hieß es bei ABC weiter.