Ausländischer Abschluss einfacher anerkannt
23. März 2011Kann ein gelernter türkischer Tischler in Deutschland als Tischler arbeiten - oder nur als Hilfskraft? Der Gesetzentwurf, den das Kabinett am Mittwoch (23.03.2011) beschlossen hat, sieht eine schnellere Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen vor. Betroffen davon sind im Wesentlichen 350 Berufe in Handwerk, Industrie, Handel und Verwaltung, deren Zugang oftmals ausländischen Bewerbern durch das strenge Berufsbildungsgesetz und durch die Handwerksordnungen besonders erschwert ist.
Kurze Frist für die Entscheidung
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von drei Monaten entschieden werden muss, ob der im Ausland erworbene Abschluss in Deutschland anerkannt wird. Sollte bei der Prüfung festgestellt werden, dass die Qualifikation des Antragstellers mit einem deutschen Abschluss nicht gleichgestellt werden kann, sollen zumindest die vorhandenen Kenntnisse bescheinigt werden. Für die volle Anerkennung soll künftig die Qualifikation entscheidend sein – und nicht wie bisher auch die Staatsangehörigkeit. Dies betrifft insbesondere Ärzte aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland arbeiten wollen.
Der Abbau der Hochnäsigkeit
"Das Gesetz ist ein überfälliges Zeichen, dass wir die Qualifikation anderer respektieren", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). Zuwanderer erhielten damit die Chance, ihren erlernten Beruf auch in Deutschland auszuüben und damit die Existenzgrundlage für sich und ihre Familien zu sichern. Zustimmung erhielt die Ministerin für ihren Vorschlag auch von der Arbeiterwohlfahrt. Der Gesetzentwurf sei "längst überfällig" und ein wichtiges Signal für die Integration.
Noch nicht ganz zufrieden zeigte sich Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. In der Tageszeitung "Die Welt" mahnte er weitere Erleichterungen für die Zuwanderung von Fachkräften an. Die "bürokratische Einzelfallprüfung" müsse für Berufe abgeschafft werden, in denen heute bereits ein gravierender Fachkräftemangel bestehe, forderte er.
Noch viel zu tun
Für den Vollzug des Gesetzes, das nun vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden muss, sind die Länder zuständig. Sie sollen laut Schavan nun für ihre Behörden einheitliche Prüfkriterien entwickeln. Ihr Kabinettskollege, Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), warb für eine unkomplizierte Anerkennung.
Die SPD kritisierte den Gesetzesentwurf. Die Regierung habe nach monatelanger Debatte "nichts Halbes und nichts Ganzes" präsentiert. Zwar sei der Rechtsanspruch auf Anerkennung begrüßenswert, jedoch bleibe weiter ein Wirrwarr von Anlaufstellen, so die Abgeordneten Daniela Kolbe und Swen Schulz. Auch fehle es an Koordination mit den Bundesländern.
Autorin: Sabine Faber (dpa, kna)
Redaktion: Nicole Scherschun