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Anwalt von Kundus-Opfern reicht Klage ein

1. September 2011

Zwei Jahre ist es her, dass im nordafghanischen Kundus zwei Tanklaster bombardiert wurden. Etwa 100 Zivilisten wurden dabei getötet. Ein Anwalt verklagt die Bundesregierung nun auf Entschädigung für die Hinterbliebenen.

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Ein afghanischer Soldat rollt am 5. September 2009 vor einem explodierten Tanklaster in Kundus eine Tonne (Foto: AP)
Die Bundeswehr veranlasste den LuftangriffBild: AP

Der Anwalt der Geschädigten des Luftangriffs von Kundus, Karim Popal, fordert vom Bundesverteidigungsministerium eine Entschädigung von 33.000 Dollar (umgerechnet 23.000 Euro) pro Getötetem oder Schwerverletztem. Die Klage werde in der kommenden Woche am Landgericht Bonn eingereicht, sagte Popal am Donnerstag (01.09.2011) in Berlin. Bonn ist der Hauptsitz des Bundesverteidigungsministeriums, damit ist das dortige Landgericht für eine Klage zuständig. Alle Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung mit dem Ministerium seien endgültig gescheitert, erklärte der aus Afghanistan stammende Bremer Anwalt seinen Schritt.

Sammelklage von 450 Hinterbliebenen

Rechtsanwalt Karim Popal (Foto: picture alliance/ZB)
Rechtsanwalt Karim Popal setzt sich für seine Landsleute einBild: picture alliance / ZB

Nach eigenen Angaben vertreten die Anwälte um Popal rund 450 Hinterbliebene von 113 Personen, die bei der Bombardierung der Tanklaster getötet worden waren.

Über die Zahl der Toten gibt es unterschiedliche Angaben. Die Bundesregierung geht von insgesamt 91 Toten aus. Andere Quellen sprechen von bis zu 142 Getöteten, darunter etwa 100 Zivilisten.

Der Luftangriff war von der Bundeswehr veranlasst und von US-Bombern ausgeführt worden. Der deutsche Oberst Georg Klein hatte am 4. September 2009 den Befehl zum Abwurf zweier Bomben auf die Tanklaster gegeben, nachdem diese von Taliban gekapert worden waren.

Popal wirft Oberst Klein vor, er habe mit dem Befehl zum Angriff seine Amtspflicht verletzt. Es war das erste und bisher einzige Mal, dass die Bundeswehr derart massiv auf Taliban-Angriffe reagierte.

Regierung bestreitet Rechtsanspruch auf Schadenersatz

Karte von Afghanistan mit Kundus (Grafik: AP GraphicsBank/DW)
Seit 2003 engagiert sich die Bundeswehr in der nördlichen Provinz Kundus in AfghanistanBild: AP GraphicsBank/DW

Die Verhandlungen zwischen Popal und der Bundesregierung über Entschädigung für die Opfer-Familien waren in der Vergangenheit immer wieder abgebrochen worden - auch, weil offenbar nicht klar war, wie viele Opfer Popal tatsächlich vertritt. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums hatten sich mehrere seiner Mandanten von Popal distanziert. Das Ministerium habe deshalb versucht, selbst in Kontakt mit den betroffenen Familien zu kommen und diese zu unterstützen. Die Regierung hatte jedoch zugleich darauf verwiesen, dass kein Rechtsanspruch auf Schadenersatz bestehe.

Bisher hat die Bundesregierung 5000 Dollar (rund 3900 Euro) pro Opfer zugesagt. Popal kritisierte, diese Summe habe die Anspruchsberechtigten in vielen Fällen gar nicht erreicht. Er habe den Hinterbliebenen zugesichert, deren berechtigte Ansprüche vor deutschen Gerichten durchzusetzen.

Affäre zwang Verteidigungsminister Jung zum Rücktritt

Der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (Archivfoto von 2008: pa/dpa)
Der damalige Verteidigungsminister Jung hielt Zahlen über zivile Opfer zurück und musste daher gehenBild: AP

Nach dem Luftangriff 2009 hatte der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung tagelang die Existenz ziviler Opfer bestritten - wider besseren Wissens, wie sich später herausstellte. Jung musste daraufhin zurücktreten. Doch auch sein Nachfolger Karl-Theodor zu Guttenberg stand bei der Opposition wegen "desaströser Kommunikation" bei der Aufklärung der Vorkommnisse in der Kritik.

Für Oberst Klein hatte das Bombardement keine disziplinarischen Konsequenzen. Nach der Bundesanwaltschaft stellte auch die Bundeswehr ihre Ermittlungen gegen Klein im August 2010 ein. Die Bundeswehr teilte dazu mit, es gebe keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im April 2010 ihr Ermittlungsverfahren gegen Klein eingestellt und dies damit begründet, dass Kleins Handeln nach Kriterien des humanitären Konfliktvölkerrechts rechtmäßig gewesen sei.

Der deutsche Oberst Georg Klein (Foto: AP)
Der Luftangriff vom 04.09.2009 war von Oberst Klein angeordnet wordenBild: AP

Als "militärisch falsch" und völkerrechtswidrig" beurteilten dagegen die Oppositionsfraktionen im Bundestag den Luftangriff Mitte August. Ein Untersuchungsausschuss hatte gut eineinhalb Jahre lang versucht, die Hintergründe zu klären, war aber nicht zu einer Einigung gelangt.

Während die Regierungsparteien - Union und FDP - im Ausschuss die Entscheidung zum Angriff auf die Tanklaster zwar kritisierten, aber als nachvollziehbar verteidigten, bezeichnete die Opposition den Befehl zum Bombenabwurf als militärisch falsch.

Verletzte Bundeswehrsoldaten werden besser entschädigt

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte nun ebenso wie Opferanwalt Popal, dass die bisher gezahlte Entschädigung der Regierung pro Opfer in keiner Weise ausreiche. Ganze Familien, die ihre Ernährer verloren hätten, hätten Anspruch auf Entschädigung und Schmerzensgeld, sagte Ströbele.

Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Diskrepanz zu Entschädigungszahlungen an Bundeswehrsoldaten. Diese sollen, wenn sie bei besonderen Auslandseinsätzen körperlich oder seelisch verletzt werden, künftig eine Einmalzahlung von bis zu 150.000 Euro erhalten. Das hatte das Bundeskabinett erst am Mittwoch beschlossen.

Autorin: Ursula Kissel (dpa, dapd, afp)
Redaktion: Sabine Faber