Kein Junktim zwischen ARD-Gesamtlösung und DW-Verhandlungen
31. Juli 2017Bei den bundesweiten Tarifverhandlungen zur Reform der Altersversorgung von ARD und Deutschlandradio beruft sich die Deutsche Welle (DW) auf die in der 12. Verhandlungsrunde am 10. Mai 2017 sowie anschließend in DW-Verhandlungen, zuletzt am 5. Juli 2017, getroffene Prozessvereinbarung.
Nach der 12. Verhandlungsrunde war die DW wie vereinbart mit den Gewerkschaften in Verhandlungen darüber getreten, inwiefern die auf ARD-Ebene gefundene Tariflösung auf die DW übertragbar ist oder gegebenenfalls modifiziert werden muss.
Als steuerfinanzierte Institution wird die Deutsche Welle aber nicht durchgehend den ins Auge gefassten Weg der beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten mitgehen. Dies hat die DW bei allen Verhandlungen zu Protokoll gegeben.
Aufgrund der absoluten Höhe der Renten nach dem Altversorgungssystem ist ein höherer Solidarbeitrag seitens der Rentenempfänger der Altversorgung unverzichtbar, um die Finanzierung der Rentenverpflichtung allen Beschäftigtengruppen gegenüber langfristig sicherstellen zu können.
Nach Ende der 13. Verhandlungsrunde am 26./27. Juli 2017, bei der gefundene Vorabsprachen gewerkschaftsseitig leider nicht bestätigt wurden, appelliert die Deutsche Welle an die Gewerkschaften, auf das – insbesondere von Verdi – in den Raum gestellte Junktim im Interesse aller ARD-Beschäftigten zu verzichten. Der nächste Verhandlungstermin ist am 12. September 2017.