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Bundesdarlehen für Air Berlin fast getilgt

1. August 2019

Die - für den Staat - frohe Kunde kommt vom Insolvenzverwalter von Deutschlands ehedem zweitgrößter Fluggesellschaft. Für die früheren Passagiere von Air Berlin ist er dagegen weiter der Bote schlechter Nachrichten.

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Ein Air-Berlin-Jet in den Lüften (Archivbild vom Oktober 2017: Getty Images/AFP/C. Stache)
Es war einmal: Ein Air-Berlin-Jet in den Lüften (im Oktober 2017 in München)Bild: Getty Images/AFP/C. Stache

Die Bundesregierung hat das Geld aus einem Millionen-Kredit an die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin fast komplett zurück bekommen. Knapp zwei Jahre nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Airline sind von dem Darlehen in Höhe von 150 Millionen Euro nur noch zehn Millionen Euro offen, wie Insolvenzverwalter Lucas Flöther der Deutschen Presse-Agentur sagte. Vor einem Jahr mussten noch 75 Millionen Euro zurückgezahlt werden.

Air Berlin hatte am 15. August 2017 - nach 39 Jahren Flugbetrieb - Insolvenz angemeldet. Kurz darauf habe der Bund das Darlehen in der Annahme gewährt, dass es durch den Verkauf der Airline-Tochter Niki an die Lufthansa schnell zurückgezahlt werden könne, so Flöther. "Als die EU-Kommission den Verkauf nicht genehmigte, musste ich als vorsichtiger Kaufmann davon ausgehen, dass es schwierig wird, die 150 Millionen Euro zurückzuzahlen." Der Bund hatte über die eigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kredit gewährt, um Air Berlin in der Luft zu halten. Im Gegenzug musste das Darlehen bevorzugt zurückgezahlt werden. Flöther geht davon aus, dass das vollständig gelingt.

Erst der Bund, dann die Arbeitnehmer

Erhöht dies auch die Chancen der gut 1,2 Millionen Passagiere, die noch auf ihr Geld warten - weil sie Tickets für Flüge gebucht hatten, die wegen der Insolvenz nicht mehr stattfanden? Nein, wehrt der Verwalter ab: "So schön die Nachricht ist, dass das KfW-Darlehen fast komplett zurückgezahlt ist, birgt das weiterhin keine Hoffnung, dass die Fluggäste als normale Gläubiger Geld zurückbekommen." Denn nicht nur das Darlehen des Bundes genießt Vorrang, auch zahlreiche andere Forderungen müssten bedient werden, ehe die Passagiere an die Reihe kommen. "Darunter sind vor allem die Arbeitnehmer, die hohe Forderungen angemeldet haben."

Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther (Foto: picture-alliance/dpa/S. Stein)
Air-Berlin-Insolvenzverwalter Lucas FlötherBild: picture-alliance/dpa/S. Stein

Air Berlin hatte Insolvenz angemeldet, nachdem die Fluggesellschaft Etihad als Großaktionär den Geldhahn zugedreht hatte. Das hätte die Airline mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten aus Flöthers Sicht nicht tun dürfen. Etihad habe im April 2017 eine sogenannte harte Patronatserklärung abgegeben. Vor diesem Hintergrund reichte Flöther voriges Jahr nach Gerichtsangaben Klage beim Landgericht Berlin ein und fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe. Sollte sich der Sanierungsexperte aus Halle damit durchsetzen, gäbe es mehr Geld an die Gläubiger zu verteilen.

Es gibt noch Air-Berlin-Mitarbeiter

Zunächst müssen jedoch die Gerichte entscheiden, wer in dem Streit zuständig ist. Etihad reichte ebenfalls Klage ein - beim High Court in London. Nach der Pleite wurden verschiedene Geschäftsteile der Air Berlin an unterschiedliche Airlines verkauft. Damit ist die Arbeit von Verwalter Flöther noch nicht beendet.

Er ist noch auf Jahre mit der Abwicklung beschäftigt - und hat dabei weiterhin Hilfe von Air-Berlin-Mitarbeitern. Noch knapp 40 sind es an der Zahl. "Sie übernehmen verschiedene Aufgaben, die perspektivisch aber immer weniger werden", sagte Flöther. So müssten etwa weiterhin Daten in der IT gesichert und Personalakten verwaltet werden. Nicht zuletzt prüfen sie die Rückzahlungen an jene Air-Berlin-Kunden, die nach der Insolvenz noch Flüge buchten. Diese Tickets wurden gesondert gesichert - mit Rückzahlgarantie. "Dabei müssen wir aber genau prüfen, wer tatsächlich noch Ansprüche hat und ob Zahlungen bereits erstattet wurden, etwa über den Kreditkartenanbieter", so Flöther. "Hier sind wir aber schon sehr weit."

sti/mak (dpa)