Kein normales Gefängis für Abschiebehäftlinge
17. Juli 2014Eine Vietnamesin flieht 2012 nach Deutschland, wird in Bayern festgenommen und in ein Gefängnis gesperrt. In der Justizvollzugsanstalt Nürnberg wartet sie fast vier Monate auf ihre Abschiebung. Das Landgericht Nürnberg lehnt ihre Beschwerde wegen der Unterbringung zusammen mit Strafgefangenen ab. Der Fall erreicht, nachdem die Frau schon wieder in Vietnam ist, den Bundesgerichtshof, wo die Richter keine Entscheidung treffen, sondern die Frage der Abschiebehaft dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen.
Am Donnerstag (17.07.2014) hat der EuGH nun beschlossen, dass Abschiebehäftlinge nicht in regulären Gefängnissen untergebracht werden dürfen. Deutschland muss Flüchtlinge, die auf ihre Abschiebung warten, in gesonderte Einrichtungen verlegen, wo weniger scharfe Sicherheitsregeln gelten.
Großzügige Auslegung des Gesetzes
Hilfsorganisationen wie Pro Asyl und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst haben die Praxis von neun deutschen Bundesländern, Abschiebehäftlinge in Justizvollzugsanstalten unterzubringen, schon vor der EuGH-Entscheidung verurteilt. Sie beziehen sich dabei auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008.
Unter anderem steht in der sogenannten Rückführungsrichtlinie, wo die EU-Mitgliedsstaaten Abschiebehäftlinge unterbringen müssen: "Die Inhaftierung erfolgt grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen." Im deutschen Text der EU-Richtlinie heißt es, normale Gefängnisse seien annehmbar, wenn im jeweiligen Mitgliedsstaat "spezielle Hafteinrichtungen nicht vorhanden" sind. Solche Einrichtungen gibt es aber sehr wohl in Deutschland, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, Berlin oder Brandenburg.
Die Richtlinie sei eigentlich völlig eindeutig, sagt Marei Pelzer, rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl. "Aber Deutschland hat sich einfach darüber hinweggesetzt und gesagt: 'Wir beziehen das mal auf ein Bundesland'. Das ist aus unserer Sicht ein klarer Rechtsverstoß, weil Bundesland nicht gleich EU-Mitgliedsstaat ist."
Schneller Richtungswechsel in Bayern
2011 gab es in Deutschland knapp 6500 Abschiebehäftlinge. Im Durchschnitt werden sie vor ihrer Abschiebung etwa 30 Tage lang festgehalten, sagt Pelzer. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen inhaftieren diese Menschen gemeinsam mit Strafgefangenen, weil spezielle Einrichtungen nicht vorhanden sind.
Auch in Bayern war das bis 2013 üblich. Als dann der Fall aus Nürnberg an den EuGH gereicht wurde, änderte der Freistaat seine Praxis. Seit Anfang des Jahres werden Abschiebehäftlinge in einer eigenen Einrichtung untergebracht.
Abschiebehäftlinge wie Kriminelle eingesperrt
Das ist auch dringend notwendig, denn Abschiebehäftlinge dort unterzubringen, wo man auch Straftäter einsperrt, sei nicht hinnehmbar, sagt Pelzer.
"Das sind richtige Gefängnisse mit extremen Sicherheitsstufen", betont die Rechtsreferentin."Das Problematische daran ist ja, dass hier keine Strafe vollzogen wird. Nur die Ausreise soll sichergestellt werden, deswegen müsste die Abschiebehaft auch sehr viel freiheitlicher gestaltet sein." Aber in normalen Strafgefängnissen sei nun mal alles sehr stark reglementiert: "Man darf zum Beispiel keine Handys benutzen." Auch der französische Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Yves Bot, sagte bereits im April, dass er diese Unterbringungspraxis für rechtswidrig hält.
Gleicher Knast, aber mit Sonderbehandlung
Ein Bundesland, in dem jetzt umdisponiert werden muss, ist Nordrhein-Westfalen. In Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland sitzen Abschiebehäftlinge in der Justizvollzugsanstalt Büren ein. Anfang Juli waren dort 32 Abschiebehäftlinge untergebracht - allerdings nicht Wand an Wand mit Strafgefangenen."Sie sind getrennt von den normalen Strafhäftlingen in einem eigenen Bereich", betont Detlef Feige, Pressesprecher des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, gegenüber der DW. Der Status eines Abschiebehäftlings sei deutlich anders als der eines Strafgefangenen: "Sie tragen keine Anstaltskleidung, können sich auf den Gängen aufhalten und haben auch andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung", sagt Feige. Er weist außerdem darauf hin, dass das Landgericht von Nordrhein-Westfalen die Unterbringung in Büren als rechtens sieht.
Trotzdem müssen die Abschiebehäftlinge in Nordrhein-Westfalen umquartiert werden - und das sehr schnell. "Europarecht ist vorrangig zu beachten, das muss man unmittelbar umsetzen", sagt Marei Pelzer von Pro Asyl. "Es gibt da keine Spielräume für Deutschland."