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Überlebenshilfe für Lebensversicherer

MB15. August 2002

Die Kapital-Lebensversicherung ist in Deutschland so beliebt wie wohl in kaum einem anderen Land. Seit ein kleiner Versicherer in finanzielle Schieflage geraten ist, stellt sich jedoch die Frage: Wie lange bleibt das so?

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Zum Haare-Raufen: Fallende Aktienkurse treffen Versicherer hartBild: AP

Die deutschen Lebensversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, für Kapital-Lebensversicherungen einen Mindestzins von 3,25 Prozent zu zahlen. Für einzelne Unternehmen kann dies zum Problem werden, weil in Aktien angelegtes Geld derzeit keine Rendite einbringt. Die Familienfürsorge aus Detmold – ein kleinerer Versicherer – wurde deshalb von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) unter Sonderaufsicht gestellt.

Alle anderen Lebensversicherer arbeiten derzeit einen detaillierten Fragenkatalog der Aufsichtsbehörde ab. Unter anderem wird von ihnen eine Bilanzvorschau für 2002 verlangt, bei der sie für ihre Aktienanlagen einen durchschnittlichen Kursverlust von 30 Prozent kalkulieren müssen.

Liebling des deutschen Michels

Der Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung war bisher die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland, oft gekoppelt mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Wert der rund 88 Millionen laufenden Verträge in Deutschland beträgt zusammengerechnet mehr als 773 Milliarden Euro.

Das Vertrauen in diese Kapitalanlage könnte bei anhaltender Flaute an den internationalen Aktienbörsen schlimmen Schaden nehmen. Denn dann könnten auch große Versicherer in Schwierigkeiten geraten. Eines der größten deutschen Vesicherungsunternehmen, die Huk-Coburg, erzielte schon 2001 lediglich 2,96 Prozent Rendite. Den Kunden aller Kapital-Lebensversicherungen wurden in den letzten Jahren dagegen Verzinsungen zwischen 6 und mehr als 7 Prozent versprochen. Diese vollmundigen Versprechungen müssen die Versicherer nun Stück für Stück zurücknehmen. Die Folge ist ein wachsendes Misstrauen auf Seiten der Kunden.

Pleite (fast) unmöglich

Der Vertrauensverlust könnte sich zur Panik steigern, sollte bei weiter sinkenden Kapitalerträgen ein Lebensversicherer tatsächlich zahlungsunfähig werden. In diesem Fall droht der Totalverlust der eingezahlten Prämien.

"Das kann aber eigentlich gar nicht passieren", gab Peter Abrahams von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Gespräch mit DW-WORLD eine Entwarnung. "Durch den gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Deckungstock sind bereits unternehmensintern die eingezahlten Guthaben abgesichert". Die Zwangsverwaltung der Familienfürsorge stelle außerdem keine Insolvenzverwaltung dar. Der Eingriff seiner Behörde erfolge bereits früher: "Es ist ein Verfahren zur Weiterführung der Verträge, ob intern oder bei anderen Gesellschaften."

Um einem möglichen Misstrauen ihrer Kunden entgegenzuwirken, haben die Branchengrößen außerdem zu Wochenbeginn vorgesorgt: Sie verständigten sich auf eine Auffanglösung für den Fall, dass ein Versicherer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. So soll den Versicherten zumindest ihre garantierte Leistung ausgezahlt werden. Geht eine Versicherung pleite, kommt eine von den Wettbewerbern mit Kapital ausgestattete Auffanggesellschaft ins Spiel: Sie soll die Bestände der angeschlagenen Assekuranzen aufkaufen und sie abwickeln. Die Kunden bräuchten sich daher um ihre Lebensversicherungen keine Sorgen zu machen, betonte der Gesamtverband

Brancheninterne Lösung bevorzugt

Einen gesetzlich geregelten Einlagesicherungsfonds wie für Banken und Sparkassen gibt es dagegen für Kapital-Lebensversicherungen nicht und die Branche lehnt das auch vehement ab. Genau das fordert aber die Verbraucherorganisation "Bund der Vesicherten". Deren Geschäftsführer Frank Braun redet gerne auch vom "Märchen von der Lebensversicherung als sicherer Geldanlage". Im Gespräch mit DW-WORLD wies er darauf hin, dass sein Verband generell vom deutschen Modell der Kapital-Lebensversicherung abrät: "Nicht nur wegen der jetzigen geringen Überschüsse. Wer etwa auf Grund einer besonderen Lebenssituation vorzeitig aus einem Vertrag aussteigen will, verliert durch die oft sehr hohen fälligen Abschlusskosten Geld. Und "bei anhaltender Börsenflaute könnten schon nächstes Jahr auch größere Versicherer eine niedrigere Rendite erwirtschaften, als die gesetzlich vorgeschriebenen 3,25 Prozent." Dann müsste sich zeigen, welche Last das Auffangnetz der Branche tragen kann.