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Vom Ideal zum Völkerrecht

Helle Jeppesen
31. Januar 2017

Mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen wurde 1948 ein universeller Menschenrechtskatalog geschaffen. Die Umsetzung der Leitsätze ist jedoch ein langer Prozess, der bis heute andauert.

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UN-Menschenrechtscharta
Bild: picture alliance/Photoshot

1945 lag die Welt in Ruinen. Tag für Tag tauchten neue Meldungen über die Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges auf. Weltweit hatte der Krieg mindestens 60 Millionen Todesopfer gekostet, mehr als die Hälfte waren Zivilisten. Millionen von Flüchtlingen waren unterwegs, große Teile Europas und der Sowjetunion zerstört.

Um eine neue Weltfriedensordnung zu sichern, einigten sich 50 Staaten auf der Konferenz von Jalta auf die Charta der Vereinten Nationen. Unterzeichnet wurde sie am 26. Juni 1945 in San Francisco. Anfang 1947 traten 18 unabhängige Experten zusammen, um einen neuen, verbindlichen Wertekodex für die Weltgemeinschaft zu formulieren.

Doch bevor ihre Arbeit beendet war, bahnte sich bereits ein neuer Konflikt an: der Kalte Krieg zwischen West und Ost – und zwischen zwei politischen Ideologien.  Als die Vorsitzende der Menschenrechtskommission, Eleanor Roosevelt, am 10. Dezember 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Weltöffentlichkeit präsentierte, war es zwar eine gemeinsame Erklärung der damals 58 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, sie war jedoch nicht völkerrechtlich verbindlich.

Eleanor Roosevelt
Bild: Franklin D Roosevelt Library website

Erst im Laufe der Zeit sind völkerrechtlich verbindliche Abkommen entstanden, allen voran die beiden Menschenrechtspakte über politische und soziale Rechte, die am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Die beiden Pakte bilden zusammen mit der Allgemeinen Menschenrechtserklärung die Internationale Charta der Menschenrechte.

Später folgten Übereinkommen gegen Frauendiskriminierung, gegen Folter und das Verschwindenlassen und Konventionen über Kinderrechte, den Schutz der weltweiten Wanderarbeiter und die Rechte für Menschen mit Behinderungen. Diese Menschenrechtsverträge sind völkerrechtlich verbindlich und müssen in den Vertragsstaaten schrittweise umgesetzt werden. Teilweise werden sie durch Zusatzprotokolle ergänzt, die nach Ratifizierung für die Unterzeichnerstaaten ebenfalls verpflichtend sind.

Bis heute ist die Umsetzung der Menschenrechte ein Prozess, der sich ständig weiterentwickelt und die aktuellen politischen Gegebenheiten widerspiegelt. Begonnen hat er mit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948. Sie ist nach Angaben des Office of the High Commissioner for Human Rights in mehr als 500 Sprachen zugänglich und damit einer der meistübersetzten Texte der Welt.

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