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Die politischen Rechte

Helle Jeppesen
5. Dezember 2016

Der UN-Zivilpakt über die bürgerlichen Rechte hat in den 50 Jahren seiner Existenz nichts an Brisanz und Aktualität verloren. Weiterhin sind politische Menschenrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit unter Druck.

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Stockholm Right Livelihood Award Alternativer Nobelpreis für Weißhelme
Bild: picture-alliance/dpa/F. Sandberg

Bei der Verleihung des Alternativen Nobelpreises war am 25. November 2016 nur die Hälfte der Preisträger in Stockholm anwesend. 

Der ägyptischen Frauen- und Menschenrechtlerin Mozn Hassan wurde die Ausreise verweigert – ein klarer Verstoß gegen die UN-Menschenrechtskonvention über bürgerliche und politische Rechte. Ihr Engagement für Frauenrechte in Ägypten wird seit Jahren vom Staat behindert.

Auch die Preisträger von der türkischen Zeitung "Cumhuriyet" konnten der Zeremonie im Stockholmer Vasa-Museum nicht persönlich beiwohnen. Die Journalisten sitzen wegen Terrorverdacht im Gefängnis und gehören zu den Erdogan-Kritikern, die seit dem Putsch-Versuch in der Türkei inhaftiert wurden. Dabei wurden die Journalisten der "Cumhuriyet" für ihr mutiges Engagement für die Pressefreiheit mit dem wohl anerkanntesten Menschenrechtspreis der Welt ausgezeichnet.

Der UN Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, wurde nach seinem Besuch in der Türkei Mitte November ungewöhnlich deutlich und sprach bei einer Pressekonferenz in Ankara  von einem "düsteren" Menschenrechtsklima im Land und intransparenten Verfahren.

Journalisten Prozess Türkei Can Dündar Erdem Gül Protest Demonstranten
Demonstranten in Istanbul fordern Freispruch für die Journalisten von CumhuriyetBild: Reuters/O.Orsal

Die Heimatländer der Preisträger sind nur zwei Beispiele von Staaten, die zwar den UN-Zivilpakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert haben, aber ihn trotzdem verletzen und Menschenrechtler gezielt verfolgen.

Dabei ist der UN-Zivilpakt, der im Dezember 1966 von der Generalversammlung in New York verabschiedet wurde, völkerrechtlich verbindlich und müsste durch die nationale Gesetzgebung der Vertragsstaaten umgesetzt werden. Der Pakt wurde bisher von 168 Staaten ratifiziert und sollte allen Menschen auf der Welt das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit garantieren – sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Teilnahme an demokratischen Wahlverfahren.

Die Einhaltung des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte" wird vom UN Menschenrechtsausschuss überwacht. Die 18 unabhängigen Expert/innen treffen sich drei Mal im Jahr in Genf oder New York für jeweils drei Wochen und prüfen die alle vier Jahre fälligen Staatenberichte der Vertragsstaaten.

Für die 115 Staaten, die wie die Türkei das erste Zusatzprotokoll zum Zivilpakt ratifiziert haben, prüft der Ausschuss auch die individuellen Beschwerdeverfahren, die von einzelnen Bürger/innen eingereicht werden.  Das Zusatzprotokoll über die Individualbeschwerde ist die letzte internationale Instanz, wenn alle nationalen rechtlichen Möglichkeiten erschöpft sind. Bisher hat der Ausschuss mehr als 2500 Individualverfahren geprüft.