1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Die sozialen Menschenrechte

Helle Jeppesen
7. Dezember 2016

Wenn man nichts zu Essen hat, nützen auch politische Rechte wenig. Mit dem UN-Sozialpakt wurde vor 50 Jahren das Recht auf Ernährung, Bildung und Gesundheit zum verbindlichen Menschenrecht.

https://p.dw.com/p/2ToNx
Deutschland Symbolbild Jugendarmut
Bild: Imago/H. Bauer

Entwicklung,  Armuts- und Hungerbekämpfung, Zugang zu Bildung und sauberes Trinkwasser für alle – das sind Ziele, die bereits vor 50 Jahren verbindlich im UN Sozialpakt festgelegt wurden.

Während der UN Zivilpakt die bürgerlichen und politischen Menschenrechte völkerrechtlich festschrieb, kümmert sich der UN Sozialpakt mehr um das leibliche Wohl der Menschen: Das Recht auf Arbeit und faire Arbeitsbedingungen, auf ausreichende Ernährung, auf Bildung und Gesundheit. Diese Rechte sind 1966 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als grundlegende Menschenrechte festgelegt worden. Der Pakt ist seit Januar 1976 völkerrechtlich in Kraft.

Mit der Ratifizierung verpflichten sich die mittlerweile 164 Vertragsstaaten, die sozialen Menschenrechte in der nationalen Gesetzgebung zu verankern. Es geht um bezahlbare Nahrungsmittel, die Einrichtung von Gesundheits- und Bildungssystemen bis hin zu angemessenem Wohnraum und Arbeitsvermittlung für alle Bürger.

Doch Recht und Umsetzung klaffen auch heute noch weit auseinander, nicht nur in den einzelnen Ländern, sondern auch in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Dies wird immer wieder von nationalen und internationalen Nicht-Regierungs-Organisationen wie Oxfam, der Welthungerhilfe oder dem Aktionsbündnis für Ernährung, FIAN, bemängelt.

Dabei spielt die Globalisierung eine immer größere Rolle bei der Erreichung der sozialen Ziele. Globale Akteure aus der Privatwirtschaft sind nicht an den Sozialpakt gebunden, haben jedoch als Global Player eine wirtschaftliche Machtstellung, die in vielen Fällen den Einfluss so mancher Regierung in den Schatten stellt.

Vom Anfang an waren die sozialen Menschenrechte als Maßstab für Entwicklung zu sehen – nicht zuletzt weil die Umsetzung von den wirtschaftlichen Möglichkeiten der einzelnen Nationalstaaten abhängig ist.