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Die Anti-Folter-Konvention

Helle Jeppesen
12. Dezember 2016

Im Wahlkampf kündigte der gewählte US-Präsident Donald Trump noch die Wiedereinführung von "Waterboarding" an. Das simulierte Ertränken des Opfers ist eine Foltermethode und verstößt gegen die UN Anti-Folterkonvention.

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Waterboarding Installation Symbolbild CIA Verhörmethoden
Bild: Leon Neal/AFP/Getty Images

Mit der Wahl des neuen US-Präsidenten Donald Trump wurde in den USA das Thema Folter wieder verstärkt diskutiert. Noch im Wahlkampf hatte er angekündigt, Foltermethoden wie "Waterboarding", ein simuliertes Ertränken des Opfers, und andere "viel schlimmere" Folterpraktiken wieder einführen zu wollen. Dabei hat auch die USA die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen ratifiziert, die im Artikel 2, Absatz 1,  besagt:

"Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern."

Generell nimmt die weltweite Akzeptanz von Folter als militärisches Mittel zu. Eine aktuelle Umfrage des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zeigt, dass nur die Hälfte der 17.000 Befragten in 16 Ländern Folter von gegnerischen Kämpfern ablehnt. 1999 waren es noch 66 Prozent.

In vielen der 160 Vertragsstaaten der Anti-Folter-Konvention wird Folter systematisch eingesetzt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International schätzt, dass mindestens 141 Länder Foltermethoden benutzen, um Opfer einzuschüchtern und physisch und psychisch zu zerstören.

Länder wie China, Russland, Saudi Arabien, die Türkei, die Ukraine, Ägypten oder Burundi zählen dazu – obwohl sie alle der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen beigetreten sind.

Die Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen trat 1987 in Kraft. Die Vertragsstaaten müssen alle vier Jahre einen Staatenbericht beim UN-Komitee gegen Folter vorlegen. Das Komitee setzt sich aus zehn unabhängigen Experten zusammen, die für jeweils vier Jahre gewählt werden.