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Warschau und Berlin einigen sich auf Ausgleichszahlungen bei Entschädigung von Zwangsarbeitern

7. Januar 2002

- Polen setzt damit seine Forderung nach Ausgleich der Verluste infolge des ungünstigen Umtauschkurses durch

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Warschau, 4.1.2002, PAP, poln.

Die Ausgleichszahlungen für die erste Entschädigungsrate für polnische Sklaven- und Zwangsarbeiter des Dritten Reiches liegen zwischen 100 und 2750 Zloty. Eine entsprechende Tabelle wurde am Freitag (3.1.) nach einer Sitzung des Rates der Polnisch-deutschen Stiftung Versöhnung veröffentlicht. Der Rat akzeptierte die Vereinbarung mit der deutschen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft", die am 21. Dezember des vergangenen Jahres von beiden Stiftungsvorsitzenden paraphiert worden war.

"Die ältesten Opfer werden die Ausgleichszahlung Ende Januar beziehungsweise Anfang Februar erhalten. Jeder wird von der Stiftung schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden", sagte der Chef der polnischen Stiftung, Professor Jerzy Sulek, am Freitag.

Es geht um den Ausgleich der Verluste, die den polnischen NS-Opfern infolge des ungünstigen Geldumtausches für die erste Entschädigungsrate (75 Prozent) durch die Deutschen entstanden waren. Die Vereinbarung der beiden Stiftungen wird nach deren Unterzeichnung durch die deutsche Seite in Kraft treten, die wahrscheinlich spätestens am Montag, dem 7. Januar, erfolgen wird.

Die Ausgleichszahlungen sehen wie folgt aus:

2750 Zloty erhalten Häftlinge von Konzentrationslagern und Ghettos;

1250 Zloty - Insassen von Arbeitserziehungslagern sowie Gefängnissen;

1050 Zloty - Insassen so genannter Straflager und Polenlager;

800 Zloty - Personen, die zwischen dem 2.10.1941 und dem 20.1.1942 im Lager Lebrechtsdorf einsaßen;

400 Zloty - deportierte Zwangsarbeiter;

300 Zloty - deportierte Landwirtschaftsarbeiter;

900 Zloty - Roma, Insassen von Gefängnissen, die übrigen Insassen des Lagers Lebrechtsdorf sowie Kinder im Alter bis zu 16 Jahren, die mehr als 180 Tage in Durchgangslagern verbrachten;

200 Zloty - Kinder bis zu 12 Jahren, die zusammen mit ihren Eltern zur Zwangsarbeit deportiert wurden;

100 Zloty - Kinder im Alter bis zu 16 Jahren, die bis zu 180 Tage in Durchgangslagern verbrachten.

Der Leiter der Polnisch-deutschen Stiftung Versöhnung teilte des Weiteren mit, dass ein Teil der Opfer höhere Entschädigungszahlungen erhalten werde. "Die Opfer werden zehn Prozent mehr Geld erhalten mit Ausnahme der Gruppe, die bereits den größten Teil der Entschädigung bekommen hat, das heißt 75 Prozent der Gesamtleistungen", erklärte Prof. Sulek.

Das bedeutet, dass mehr Geld die Opfer der dritten Gruppen nicht erhalten werden: Insassen von Konzentrationslagern und Ghettos; Insassen von Gefängnissen sowie Kinder im Alter bis zu 16 Jahren, die mehr als 180 Tage in Durchgangslagern verbrachten sowie Kinder bis zu 16 Jahren, die an ihrem Wohnort in der Schwer- und Rüstungsindustrie gearbeitet haben.

Die Opfer der übrigen Gruppen werden zehn Prozent mehr Entschädigung erhalten, als ihnen bisher zustand. So erhalten beispielsweise Gefängnishäftlinge 13200 Mark (statt 12000), deportierte Zwangsarbeiter 4400 Mark (statt 4000). (...)

Die Gesamtsumme der Ausgleichszahlungen wird zwischen 200 und 215 Millionen Zloty liegen. Gemäß der Vereinbarung, die die Leiter beider Stiftungen unterzeichnet haben, wird sich die deutsche Seite daran mit 200 Millionen Zloty und die polnische mit 15 Millionen Zloty beteiligen. (TS)