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Masterstudiengang - Deutsches und Türkisches Wirtschaftsrecht

13. August 2011

Der neue Masterstudiengang Deutsches und Türkisches Wirtschaftsrecht wird in Köln und Istanbul gelehrt. Studierende haben auf dem Berufsmarkt damit gute Chancen, meint Prof. Dr. Mansel im DW-WORLD.DE-Interview.

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Werbeplakat für den Masterstudiengang Deutsches und Türkisches Wirtschaftsrecht (Foto: Zentrum für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Köln)
Bewerbungen sind noch bis zum 15. August möglich

DW-WORLD.DE: Die Studenten haben sich sehr positiv geäußert, dass es diesen Studiengang gibt. Wie kamen Sie denn auf die Idee, den Masterstudiengang ins Leben zu rufen?

Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel: In Köln gibt es viele Studenten mit türkischen Wurzeln und Köln ist eine Stadt, in der das türkische Element sehr stark ist. Als ich nach Köln kam, hatte ich den Wunsch, eine Verbindung für die Studierenden zu schaffen, in welcher sie diese Wurzeln in Deutschland und der Türkei nutzen können. Ich habe Kontakt aufgenommen zur Bilgi Universität in Istanbul, und bin sehr glücklich darüber, dass wir nun den gemeinsamen Studiengang schaffen konnten.

Wie lange war der Vorlauf bis aus der Idee Praxis wurde?

Die erste Idee zu dem Studiengang hatten Frau Professor Yeşim Atamer von der Bilgi Universität und ich im Jahr 2003. Die Vorbereitung und die aufwendige und bürokratische Akkreditierung durch eine private Agentur in Deutschland dauerten eine Weile. In der Türkei musste der türkische Hochschulrat (YÖK), vor dem ich relativ große Sorge hatte, den Studiengang genehmigen. Die Zulassung war aber einfacher und schnell erzielt. So konnten wir im Wintersemester 2010/2011 starten. Ohne die Arbeit der Kölner Mitarbeiter Herrn Dr. Jan Kruse, Frau Elvan Er und Frau Filiz Avkin würde es den Studiengang aber nicht geben.

Und jetzt kommt schon der zweite Studiengang.

Der erste Jahrgang ist ein Experimentierjahrgang. Wir müssen sehen: Was müssen wir verbessern, was muss angepasst werden? Für beide Hochschulen ist die Zusammenarbeit neu, das Prüfungswesen ist unterschiedlich, vielleicht ist auch die Kultur des Unterrichtens unterschiedlich. Das müssen wir alles bedenken und dort, wo es nötig ist, Anpassungen vornehmen. Wir haben also noch kleinere Baustellen.

So viele Dinge müssen also nicht verändert werden, aber wie sieht es bei der Vorbereitung zum Aufenthalt in der Türkei aus?

Ja, wir haben gerade, als wir in Istanbul waren, besprochen, dass eine Mitarbeiterin aus Istanbul mit Mitteln der Stiftung Mercator nach Köln kommt und hier bereits eine Veranstaltung in türkischer Sprache abhält, damit die türkische Rechtssprache in Köln bereits über die rein rechtsterminologischen Kurse hinaus, die wir hier anbieten, noch präsenter ist. Das wäre ein neues Element, das wir jetzt schaffen wollen, um die Vorbereitung auf das Istanbulsemester zu verbessern.

Im ersten Jahrgang gab es elf Absolventen, die den Masterstudiengang abgeschlossen haben. Soll es zunächst bei gut einem Dutzend Studierenden bleiben?

Wir haben jetzt erst einmal mit elf Studenten die Gruppen gestaltet. Beide Fakultäten müssen entscheiden, ob es zu einem größeren Studienjahrgang kommen soll. Das Gute an diesem Programm ist, dass wir Teilnehmer aus der Türkei und aus ganz Deutschland haben. Sie beginnen gemeinsam das Studium in Köln und wechseln im zweiten Semester nach Istanbul. Bereits in der Gruppe kommt es zu einem engen Austausch. Deshalb sollte die Gruppengröße nicht zu groß werden.

Worin sehen Sie den Vorteil von diesem Studiengang?

Da gibt es - glaube ich - viele Vorteile. Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte akademische Ausbildung. Juristisch bekommen sie eine Einführung in spezielle Gebiete des Wirtschaftsrechts beider Rechtsordnungen. Das ist sicherlich für die Studierenden anstrengend, weil sie auf relativ hohem Niveau einsteigen müssen, das heißt, sie müssen auch sehr viel Eigenarbeit leisten. Aber sie erhalten vertiefte Kenntnisse, sie lernen zwei verschiedene Rechtskulturen kennen, die eng miteinander verbunden sind und auch eine gemeinsame Geschichte haben. Das ist die juristische Seite. Ein gemeinsamer akademischer Titel beider Fakultäten dokumentiert den Studienerfolg. Das sollte den Studierenden auf dem Berufsmarkt sehr nützlich sein. Daneben hoffe ich, dass es noch eine andere Seite gibt: Es ist der kulturelle Austausch, das Leben in Istanbul, einer der aufregendsten und modernsten Großstädte Europas, und das Leben in Köln. Es ist zu hoffen, dass durch das Studium an beiden Orten viele menschliche Beziehungen in der Studentenschaft vor Ort entstehen können.

Die deutsch-türkischen Wirtschaftsbeziehungen scheinen ja auch eine Bedeutung für den Studiengang zu haben?

Ich glaube, dass die Absolventen mit der Qualifikation des Studiengangs interessantere Bewerber auf dem immer weiter wachsenden internationalen Stellenmarkt sind. Das Interesse aus der Anwaltschaft, den Unternehmen und des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers an dem Studiengang zeigen, dass er auf große allgemeine Resonanz stößt.

Der erste Studiengang im vergangenen Wintersemester trägt einen Namen, der nächste im Herbst auch und zwar sind sie nach Personen benannt, mit denen zumindest ich nicht viel anfangen konnte. Was hat es mit der Namensgebung auf sich?

Einmal ist ein solcher Name ein gutes Identifizierungsmittel für die Gruppe. Man kann mit dem Namen auch eine Botschaft verbinden. Der erste Studiengang ist benannt nach einem sehr bedeutenden Handelsrechtler, Prof. Dr. Ernst Eduard Hirsch, der in Deutschland vor den Nationalsozialisten fliehen musste. In der Türkei hat er nicht nur das Handelsrecht sehr stark beeinflusst, sondern auch die Art der juristischen Ausbildung. Er war eine interessante, facettenreiche Persönlichkeit. Der zweite Studiengang trägt den Namen der ersten in der Türkei zugelassenen Rechtsanwältin Süreyya Ağaoğlu.

Die finanzielle Unterstützung der Studenten hat sich verbessert. Inwiefern?

Wir konnten beim ersten Studiengang zwei Stipendien organisieren. Jetzt hat der Deutsche Akademische Austauschdienst für alle Teilnehmer Stipendien zur Verfügung gestellt, das heißt die Istanbul-Phase, die wegen der Mietpreise und anderen Lebenshaltungskosten in der Stadt relativ teuer ist, wird durch den DAAD finanziert werden. Wir sind dem DAAD sehr dankbar für diese Unterstützung der Studierenden. Die Stiftung Mercator finanziert einen Teil einer Stelle, bei der die ganzen Verwaltungsaufgaben auflaufen, sowie den Dozentenaustausch. Dafür sind wir auch sehr dankbar, denn die Universität kann solche binationalen Studiengänge, die durch den Koordinationsaufwand sehr arbeitsaufwendig sind, bei den engen Universitätshaushalten unserer Tage nicht alleine stemmen.

Wie lange wollen Sie den Masterstudiengang am Leben halten?

Solange Interesse daran besteht (lacht). Man muss nicht Dinge, die in sich sinnvoll sind, abschaffen, weil eine Zeit abgelaufen ist, man muss sie nur besser machen.

Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel lehrt am Institut für Internationales und Ausländisches Privatrecht an der Universität zu Köln. Er ist Programmbeauftragter des neuen Masterstudiengangs und auf das internationale Privatrecht spezialisiert.

Das Interview führte Anja Fähnle
Redaktion: Pia Gram