1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Gelinkt von Cameron Diaz

Konstantin Klein26. Juli 2004

Erst durch Links, anklickbare Texte oder Bilder, wird das Netz zum Netz. Doch so einleuchtend das klingt, gibt es immer wieder Menschen, die was gegen das Setzen von Links im Netz haben - aus unterschiedlichen Gründen.

https://p.dw.com/p/5M9m

In ihren Filmen ist Cameron Diaz meist die sportliche, fröhliche, blendend aussehende, patente, sexy Blondine, und als solche wird sie auch von denen verehrt, die ihre Filme selbst nicht sooo überwältigend finden. Doch die Kalifornierin kann auch anders.

Bevor sie reich und berühmt wurde, tat Ms. Diaz ein paar Dinge, die ihr heute leid tun. Und deshalb existiert irgendwo auf diesem Planeten ein Videoband, das eine sehr junge Ms. Diaz in unzureichender Oberbekleidung zeigt - ein Fest für Pubertierende jeden Alters. Nun hat Ms. Diaz genug Geld für teure Anwälte, und die setzten vor Gericht durch, dass der Eigentümer des Schmutzwerkes selbiges nicht mehr anbieten darf. Das reichte aber den Anwälten nicht, denn in diesen vernetzten Zeiten findet sich das Oscar-unverdächtige Werk auf zahlreichen Servern wieder, die in der Mehrzahl außerhalb der Reichweite amerikanischer Anwälte sind.

Wo kein Link, da auch kein Weg

Nun haben die Anwälte von Ms. Diaz die Funktionsweise des Internet mehr oder weniger verstanden: Wo kein Link (formell: Hyperlinks), da auch kein Weg zu Ms. Diaz' Jugendsünden. Weshalb sie - die Anwälte - jetzt per Gerichtsbeschluss einigen, sagen wir, Fans der Schauspielerin verbieten ließen, auf ihren privaten Webseiten Links zu dem Skandalvideo zu setzen. Sprich: Nicht nur das Anbieten des Videos selbst ist in den USA verboten. Verboten ist auch, von US-amerikanischen Homepages aus auf die höchstens viertelnackte Ms. Diaz zu verlinken.

Damit stellen sich die Anwälte von Ms. Diaz in eine Reihe mit Leuten, die das Grundprinzip des weltweiten Netzes eben nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen. Die Betreiber einer offiziellen Herbert-von-Karajan-Website gehören dazu, oder auch die Salzburger Börse - beide verlangen, dass man zuerst artig um Erlaubnis fragt, bevor man sie verlinkt. Weitere, hier mit Absicht unbekannt bleibende Seitenbetreiber verlangten sogar Geld für das Recht, ihre Inhalte bekannt zu machen. Und auch die international tätige Beratungsfirma KPMG machte sich vor zwei Jahren in der Netzgemeinde lächerlich, als sie sich jeden Link auf ihre Seiten lautstark verbat.

Recht auf Ruhe im Netz?

Das ist natürlich das gute Recht eines jeden Seitenbetreibers: von Millionen potenziellen Lesern in Ruhe gelassen zu werden und nur für die erreichbar zu sein, die eine Webadresse von einer Visitenkarte oder einem Briefbogen abtippen können. Aber warum betreiben diese Leute dann teure Webserver, anstatt ihren Kram einfach auszudrucken und per Post zu verschicken?

Für die Entwicklung des World Wide Web (WWW) ist der System-Designer Tim Berners-Lee gerade eben von Queen Elizabeth II. in den Adelsstand erhoben worden. Bei seiner Arbeit machte er sich Gedanken aus den 1960er Jahren zu Nutze - schon 1968 wurde an der Standford University ein funktionierendes Hypertext-System vorgeführt. Die Ursprünge der Idee verlieren sich sogar schon in den 1940er Jahren. Zeit seines Bestehens basiert das Internet - und damit auch das WWW - auf der Idee, Inhalte miteinander zu verlinken und damit allgemein zugänglich zu machen, also Texte, Bilder und von mir aus auch seltsame Videos junger, unbekannter Schauspielerinnen.

Die unausgesprochene Übereinkunft lautet: Wer etwas ins Netz stellt (ob er nun das Recht dazu hat oder nicht), will auch, dass es gesehen wird. Und wer einen Link setzt, will, dass das Verlinkte gesehen wird. Wer das nicht will, soll seine Inhalte mit einem Passwort schützen - oder eben nicht ins Netz stellen.

Rechtsfreies Chaos im WWW

Das, finden nun auch die Anwälte von Ms. Diaz, wäre auch das beste für den videotischen Nackttanz ihrer Mandantin. Dass aber in dem weitgehend rechtsfreien Chaos namens WWW ein Gerichtsbeschluss - bisher zumindest ungefähr so viel wert ist, wie das Angebot eines angeblichen hohen Beamten aus einem afrikanischen Staat, viele, viele Millionen mit einem ihm völlig unbekannten Europäer zu teilen - zu dieser Erkenntnis müssen die Anwälte von Ms. Diaz noch kommen.