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Politik

Facebook muss Konto Toter nicht freigeben

31. Mai 2017

Nach dem ungeklärten Tod einer 15-Jährigen forderten die Eltern Zugriff auf das Facebook-Konto. Das US-Unternehmen weigerte sich. Nun hat das Berliner Kammergericht entschieden: Facebook muss die Daten nicht freigeben.

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Symbolbild Facebook Klarnamenpflicht Pseudonyme Anonymität
Bild: picture-alliance/dpa/F. Gabbert

Kann ein Social-Media-Account geerbt werden? Dürfen die Eltern eines verstorbenen Mädchens auf Chat-Verläufe zugreifen, um die Todesumstände zu klären? Die Antwort der Richter am Berliner Kammergericht lautet: Nein.

Dem Urteil war die Klage einer Mutter vorausgegangen, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof tödlich verletzt wurde. Die Eltern erhoffen sich von dem Zugang zum Facebook-Konto ihrer Tochter Klarheit darüber, ob es sich um Suizid gehandelt haben könnte. Auch die Frage, ob das Mädchen Opfer von Mobbing war, steht nach Angaben der Richter im Raum.

Facebook beruft sich auf Datenschutz

Facebook hatte sich allerdings unter Berufung auf den Datenschutz geweigert, die Daten herauszugeben. Von der Offenlegung der Nachrichten wären auch andere Nutzer betroffen, die mit dem Teenager gechattet hätten, so der US-Konzern. Dem hat das Kammergericht nun zugestimmt: Gegen den Zugriff der Eltern auf das Konto stehe vor allem das Fernmeldegeheimnis von Kommunikationspartnern des verstorbenen Mädchens, so Vorsitzende Richter Björn Retzlaff bei der mündlichen Urteilsverkündung.

Demnach könne das Telekommunikationsgeheimnis nur per Gesetz eingeschränkt werden, was für den vorliegenden Fall nicht erfolgt sei. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der klagenden Mutter biete keine Anspruchsgrundlage gegenüber Facebook, sagte Retzlaff weiter. Allerdings ließ das Gericht offen, ob es möglicherweise so etwas wie ein "passives Leserecht" für Eltern Minderjähriger bei Facebook gibt.

In erster Instanz hatte das Landgericht im Sinne der Mutter entschieden, dass der Vertrag mit dem sozialen Netzwerk Teil des Erbes sei und Facebook den Eltern daher Zugang zu dem Konto verschaffen müsse. Der Tech-Gigant war daraufhin gegen das Urteil in Berufung gegangen. Eine von den Richtern angeregte Einigung kam nicht zustande.

hk/stu (dpa, kna)