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Bundestag stellt Euro-Feuerwehr auf

Peter Stützle14. Juni 2012

Das deutsche Parlament hat am Donnerstag ein Sondergremium gewählt, das in der Schuldenkrise schnell entscheiden kann. Es war der zweite Anlauf: Ein im Herbst gewähltes Gremium hatte das Verfassungsgericht gestoppt.

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Europafahne weht vor dem Hauptportal desReichstags in Berlin. Foto: Kay Nietfeld dpa (zu dpa 0353 vom 28.10.2011) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Bild: picture-alliance/dpa

Wenn wieder mal ein Euro-Staat an den Finanzmärkten in Not gerät, ist schnelles Eingreifen gefragt. Die Europäische Union hat für solche Fälle die Europäische Finanzmarkt-Stabilisierungs-Fazilität EFSF geschaffen, ab Juli soll der dauerhafte Europäische Stabilitäts-Mechanismus ESM dazukommen. Beide arbeiten mit Geldern und Garantien der Mitgliedsstaaten. In ihren Entscheidungsgremien sitzen Vertreter der Bundesregierung.

Eigentlich aber ist in Deutschland nicht die Regierung für die Staatsfinanzen verantwortlich, sondern das Parlament, der Bundestag. Im deutschen Stabilisierungsmechanismusgesetz wurde daher festgelegt, dass die Bundesregierung vor einem EFSF-Beschluss, der "die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestags berührt", die Zustimmung des Parlaments einholen muss. Die Entscheidung über solche Anträge der Regierung übertrug das Gesetz "in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit" einem neunköpfigen Sondergremium des Haushaltsausschusses.

Erstes Sondergremium von Karlsruhe gestoppt

Am 26. Oktober 2011 wählte der Bundestag die Mitglieder dieses Sondergremiums, schon am Tag darauf aber untersagte das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung dessen Zusammentritt. Mehrere Abgeordnete verschiedener Parteien hatten das höchste Gericht angerufen, weil sie ihre Rechte beschnitten sahen. Die Karlsruher Richter sahen das genauso und erklärten im Februar die Bestimmungen über das Sondergremium für verfassungswidrig. "Budgetrecht und haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages", schrieb das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch, "werden grundsätzlich durch Verhandlung und Beschlussfassung im Plenum wahrgenommen." Also durch alle Abgeordneten.

Befugnisse wurden eng begrenzt

In einem einzigen Fall ließen die Karlsruher Richter eine Entscheidung des Sondergremiums anstelle des gesamten Parlaments zu: Wenn einer der Euro-Rettungsfonds Staatsanleihen auf den Sekundärmärkten aufkaufen will - solche Papiere also, die nicht neu herausgegeben werden, sondern bereits auf den Finanzmärkten kursieren. Finanzminister Wolfgang Schäuble und der CDU-Abgeordnete Peter Altmaier hätten nämlich, so das Gericht, "in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar dargelegt, dass ein Bekanntwerden auch nur der Planung einer solchen Notmaßnahme geeignet wäre, den Erfolg derselben zu vereiteln."

Die Richter in roten Roben stehend bei der Urteilsvderkündung Foto: Ronald Wittek/dapd
Das Bundesverfassungsgericht bei der Urteilsverkündung zum Euro-SondergremiumBild: dapd

Am 27. April hat der Bundestag eine Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes beschlossen, die diesem und einigen weiteren Einwänden des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Nach der neuen Formulierung kann das Sondergremium nur noch dann anstelle des gesamten Bundestages entscheiden, wenn "ein Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt geplant ist" und die Bundesregierung "die besondere Vertraulichkeit der Angelegenheit" geltend macht.

Sondergremium muss "Spiegelbild" des Parlaments sein

Geändert wurden auch die Vorschriften über die Zusammensetzung des Sondergremiums. Denn das Verfassungsgericht hatte moniert, dass es nicht dem "Grundsatz der Spiegelbildlichkeit" gerecht wurde. Dieser besagt, dass ein Parlamentsausschuss "die Zusammensetzung des Plenums nach der Stärke der Fraktionen verhältnismäßig abzubilden" hat, wie es in einem Urteil von 2004 heißt.

In dem von Karlsruhe gestoppten Sondergremium hatte die CDU/CSU-Fraktion, die aus 237 Abgeordneten besteht, drei Sitze. Die SPD mit 146 Mandaten hatte zwei Sitze, die FDP mit 93 Mandaten ebenfalls zwei. Linke und Grüne, die 76 beziehungsweise 68 Parlamentssitze haben, stellten jeweils einen Vertreter. Das Verfassungsgericht wies in seinem Urteil darauf hin, dass "bei regulärer Anwendung des Berechnungsverfahrens" die CDU/CSU einen Sitz mehr und die FDP einen Sitz weniger in dem Sondergremium haben müsste.

Genau so wurde das Sondergremium nun im zweiten Anlauf auch besetzt: Vier Sitze für die Union, zwei für die SPD und je einer für FDP, Linke und Grüne. Zudem gibt es für alle Mitglieder auch Stellvertreter - deren Fehlen hatte Karlsruhe ebenfalls moniert.

Arbeit wird das Neunergremium nach den neuen Bestimmungen nicht viel bekommen. Stattdessen müssen nun alle Abgeordneten damit rechnen, jederzeit kurzfristig zu einer Sondersitzung einberufen zu werden, wenn bei den Euro-Rettungsfonds EFSF oder ESM eine schnelle Entscheidung ansteht.