Verbesserungen für Hartz-IV-Empfänger
14. Oktober 2009Bisher durfte ein Hartz-IV-Empfänger lediglich 250 Euro pro Lebensjahr als Altersvorsorge zurücklegen. Das so genannte "Schonvermögen" wird nun um ein Dreifaches, nämlich auf 750 Euro, erhöht. Dies haben die Spitzen von Union und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen am Mittwoch (14.10.2009) beschlossen. Für einen 50-jährigen Bezieher der Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose bedeutet dies, dass er bis zu 37.500 Euro zum Lebensunterhalt nicht auf Geld zurückgreifen muss, das er zur Altersvorsorge etwa in Lebensversicherungen angelegt hat. Wohnt er in einer eigenen Immobilie, soll auch dieses Vermögen nicht auf die Sozialleistungen angerechnet werden.
Mehr Zuverdienst
Zudem sollen Hartz-IV-Bezieher auch von einem Zuverdienst mehr als bisher behalten dürfen, ohne dass ihnen die staatlichen Zahlungen gekürzt werden. Besonders Familien mit Kindern sollen von der neuen Regelung profitieren. Konkrete Regelungen für die so genannten "Zuverdienstgrenzen" wurden jedoch noch nicht festgelegt.
Hartz-IV, die Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose, wurde im Rahmen einer Reform von 2005 eingeführt. Seitdem gibt es in Deutschland nur noch ein Jahr lang Arbeitslosengeld, das 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt. Danach erhält man nur noch "Arbeitslosengeld II", das auch als Hartz-IV bekannt ist. Der Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro, plus Zuschuss für die Miete, Kinder erhalten 251 Euro. Zurzeit gibt es in Deutschland etwa 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger.
Auch im Bereich Arbeit – einem weiteren Streitthema von Konservativen und Liberalen – gibt es erste Ergebnisse in den Verhandlungen. In einzelnen Branchen soll es weiter Mindestlöhne geben. Genaueres ist bislang jedoch nicht bekannt.
Ausgaben in Höhe von 300 Millionen Euro
Die Neuerungen bei den Hartz-IV-Zahlungen schafften mehr Gerechtigkeit und verhinderten Altersarmut, sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel. Er lobte die neue Regelung mit den Worten, die die Liberalen im Wahlkampf als Slogan benutzten. Sie zeige, "dass Arbeit sich wieder lohnt."
Der Generalsekretär der Union, Ronald Pofalla, gab bekannt, es müsse von Ausgaben in Höhe von 300 Millionen Euro ausgegangen werden, um diese "Gerechtigkeitslücken im System zu schließen".
Der Chef der CDU-Mittelstandvereinigung, Josef Schlarmann, forderte derweil in der "Bild-Zeitung" von Mittwoch (14.10.2009), die Strafen für Hartz-IV-Empfänger zu verschärfen, die keine Arbeit annehmen wollen. Auch dieses Thema solle in die Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden.
Doch kein Sozialstreit
Die Sozialpolitik galt lange als eine der entscheidenden Streitpunkte der künftigen Koalitionspartner. Die FDP hatte lange gefordert, Hartz-IV abzuschaffen und stattdessen ein so genanntes "Bürgergeld" einzuführen. Dabei sollte eine Pauschale von 662 Euro für Alleinstehende alle steuerfinanzierten Sozialleistungen abdecken. Verbände und die Opposition waren gegen diese Forderung Sturm gelaufen. Auch CDU und CSU hatten diese Pläne zurückgewiesen.
In der Innen- und Rechtspolitik bestehen bei den Koalitionsverhandlungen hingegen noch einige Differenzen zwischen Union und FDP. So sind weiterhin die Fragen der Vorratsdatenspeicherung, sowie die der Einführung einer Visa-Warndatei offen. Die Union fordert die generelle Erfassung aller Visa-Einreisenden in die Warndatei, die FDP ist lediglich mit einer Registrierung von Menschen einverstanden, die gegen geltendes Visa-Recht verstoßen haben. In der Frage der Steuersenkungen soll die Klausurtagung an diesem Wochenende weitere Klarheit verschaffen. FDP-Generalsekretär Niebel verkündete schon jetzt: "Ich bin sicher, wir werden Steuersenkungen vereinbaren".
Autorin: Sarah Judith Hofmann (reuters, afp, ap)
Redakteur: Oliver Samson