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US-Wanderer im Iran zu Haftstrafen verurteilt

20. August 2011

Mehr als zwei Jahre nach ihrer Festnahme sind zwei US-Bürger im Iran zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sie seien des illegalen Grenzübertritts und der Spionage für schuldig befunden worden, berichtete das Staats-TV.

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Karte des Iran mit Hauptstadt Teheran (Grafik: DW)

Wegen illegalen Eindringens auf iranisches Territorium seien Shane Bauer und Josh Fattal zu drei Jahren, wegen Spionage für den amerikanischen Geheimdienst zu weiteren fünf Jahren verurteilt worden, teilte der staatliche Sender Irinn am Samstag (20.08.2011) unter Berufung auf Vertreter des Justizministeriums auf seiner Website mit. Wann das Revolutionsgericht in Teheran das Urteil gesprochen haben soll, blieb in dem Bericht unklar.

Der Anwalt der beiden 29-jährigen US-Bürger, Masud Schafie, sagte, er sei über die Entscheidung des Gerichts noch nicht informiert worden. Sollte der Bericht stimmen, handele es sich um keine milde Strafe. Der Verteidiger hatte darauf gesetzt, dass der Vorwurf der Spionage fallengelassen wird.

Die Männer waren im Juli 2009 zusammen mit ihrer Begleiterin Sarah Shourd, ebenfalls US-amerikanische Staatsangehörige, nahe der unmarkierten Grenze zum irakischen Kurdistan verhaftet worden. Sie waren dort als Anhalter unterwegs.

Spionage bestritten

Im Iran festgenommene US-Wanderer Shane Bauer, Sarah Shourd, Josh Fattal (Foto: AP)
Die dritte Festgenommene, Sarah Shourd (M.), war im September 2010 gegen eine Kaution freigelassen wordenBild: AP

Die auf medizinische Behandlung angewiesene Shourd war im September 2010 freigelassen worden. Gegen eine Kaution von 500.000 Dollar (knapp 350.000 Euro) und das Versprechen, zum Prozess zurückzukehren, hatte sie ausreisen dürfen.

Die Festgenommenen haben den Spionagevorwurf stets zurückgewiesen und erklärt, sei seien beim Wandern im Grenzgebiet aus Versehen auf iranisches Gelände geraten. Bei Anhörungen hinter verschlossenen plädierten sie laut ihrem Anwalt auf nicht schuldig. Die beiden Männer haben 20 Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Autor: Thomas Grimmer (rtr, dpa, afp, dapd)
Redaktion: Gerd Winkelmann