US-Börsenaufsicht schwer unter Druck
6. Januar 2009In einer Anhörung des Finanzausschusses des US-Abgeordnetenhauses am Montag (05.01.2009) forderten Redner als Konsequenz aus dem Skandal eine Neuordnung der Aufsichtsbehörde, die den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts entspreche. "Unser Kontrollsystem hat offenkundig jämmerlich versagt, und wir müssen es jetzt umbauen", sagte der Abgeordnete Paul Kanjorski von den Demokraten. Ähnlich äußerte sich sein republikanischer Kollege Spencer Bachus. SEC-Generalinspektor David Kotz räumte Versäumnisse ein und kündigte die Ausweitung einer bereits angeordneten internen Untersuchung an.
Frühere Warnungen ignoriert
Bereits 1999 wurde die Behörde von einem Börsenaufseher in Boston gewarnt, bei Bernard Madoffs Gewinnen könne etwas nicht mit rechten Dingen zugehen. Auch spätere Warnungen führten jedoch nicht zur Einleitung einer formellen Untersuchung, bei der der frühere Nasdaq-Verwaltungsratschef unter Eid hätte aussagen müssen, wie der scheidende SEC-Chef Christopher Cox einräumte. Vielmehr habe sich die Aufsichtsbehörde bei Nachfragen auf von Madoff freiwillig vorgelegte Zahlen verlassen.
Der 70-Jährige hatte seinen Kunden jahrzehntelang beständig hohe Gewinne versprochen, die er in Wirklichkeit gar nicht erzielte. An die Investoren schüttete er stattdessen Geld aus, das er von immer neuen Anlegern bekam - ein so genanntes Schneeballsystem. Der Schaden wird auf rund 50 Milliarden Dollar beziffert. Betroffen sind auch etliche Geldinstitute in Europa.
Ermittler wollen Madoff in Haft nehmen
Madoff, der seit Dezember in seinem Luxus-Appartement im New Yorker Stadtteil Manhattan unter Hausarrest steht, könnte nun doch in Untersuchungshaft landen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm jetzt vor, Wertgegenstände aus seinem persönlichen Besitz im Gesamtwert von etwa einer Million Dollar an Familienangehörige und Freunde verschickt und damit gegen Kautionsauflagen verstoßen zu haben. Im Zuge des Verzichts auf U-Haft hatte das zuständige Gericht das Einfrieren von Madoffs Vermögenswerten verfügt. Der zuständige Richter will in den folgenden Tagen über den Antrag der Anklagebehörde entscheiden. (se)