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Urteil im "Sasser"-Prozess gesprochen

8. Juli 2005

Der Computervirus "Sasser" hatte vor einem Jahr weltweit Millionen PCs lahm gelegt und große Schäden verursacht. Am Freitag, dem 8. Juli, wurde das Urteil gegen den 19-jährigen Sven J. verkündigt.

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Computerviren können leicht ins System eingeschleußt werdenBild: dpa

Der 19 Jahre alte Programmierer des Computervirus "Sasser" ist zu einem Jahr und neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Verden sprach ihn der Datenveränderung in vier Fällen und der Computersabotage in drei Fällen für schuldig. Das teilte Gerichtssprecherin Katharina Krützfeld nach der Urteilsverkündung im Landgericht mit. Außerdem muss Sven J. 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Krankenhaus oder Altenheim leisten.

Schadenshöhe nicht beziffert

Landgericht Verden Sasser Prozess
Bild: AP

Die Richter folgten mit dem Urteil nicht dem Antrag des Staatsanwaltes, der zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf eine Jugendstrafe unter zwölf Monaten plädiert. Die Staatsanwaltschaft bejaht in ihrem Plädoyer die Schwere der Schuld wegen der von dem Angeklagten verschuldeten immensen Schadensfolgen. Die Anklage hatte 130.000 Euro geltend gemacht.

Die tatsächliche Schadenshöhe sei offen geblieben, sagte die Sprecherin der Anklagebehörde, Silke Streichsbier. Experten allerdings schätzen den entstandenen Schaden auf mehrere Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft hielt die Anordnung erzieherischer Maßnahmen nicht für ausreichend, um Straftaten für die Zukunft zu verhindern. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Verden ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Diebische Freude

Nach Einschätzung der Kammer hat der Angeklagte bei seinen Taten ein «jugendtypisches Verhalten» gezeigt und sich «diebisch gefreut». Der Täter habe keinerlei kommerzielle Ziele verfolgt; vielmehr sei der damals 18-Jährige in seiner Klasse ein Außenseiter gewesen und gehänselt worden. Bei der Programmierung der Viren NetSky und Sasser; habe er "aus einem Bedürfnis nach Anerkennung gehandelt, das ihm dann auch zuteil wurde". Inzwischen sei seine Sozialprognose günstig. So absolviere er eine Ausbildung in einer Computer-Firma und sei dabei erfolgreich. Der Verurteilte nahm das Urteil nach Angaben seines Rechtsanwalts Jens Möwe gefasst auf. (fp)