Unverbindlich, aber bedeutend
4. Dezember 2001Danach müsse der Gesetzgeber entscheiden. Der Bundestag soll Ende Januar über den Stammzellimport abstimmen.
Der Ethikrat empfiehlt, in den drei Jahren nur solche Zellen zu Forschungszwecken einzuführen, die bei künstlichen Befruchtungen "übrig" geblieben sind. 14 der 25 Ratsmitglieder stimmten für diese Lösung, acht dagegen für ein Importmoratorium. Drei Mitglieder waren bei der Abstimmung nicht anwesend. Eine ausführliche Stellungnahme des Rates wird in zwei Wochen erwartet.
Auflagen für die Forschung
Forscher wollen mit Hilfe embryonaler Stammzellen Therapien für schwere Krankheiten entwickeln. Die Auflagen, die der Rat empfiehlt, sollen für Forschung an Universitäten und in Privatunternehmen gleichermaßen gelten. Die benutzten Stammzelllinien müssten bereits vor der Antragsstellung der Wissenschaftler hergestellt worden sein. Nach Ansicht des Rates sollen die verwendeten Zellen bei einer zentralen Instanz registriert werden. Paare, deren Erbanlagen die Embryo-Zellen enthielten, müssten der Stammzellgewinnung zustimmen und dürften weder Geld noch andere Gegenleistungen dafür erhalten. Weitere Auflage sollen darin bestehen, dass die Zellen nur dann zu Forschungszwecken eingesetzt werden dürften, wenn Voruntersuchungen an tierischen Zellen ergeben hätten, dass hinreichende Aussicht auf medizinischen Erfolg besteht. Das Forschungsprojekt müsse von einer interdisziplinären, unabhängigen Ethikkommission befürwortet werden. Auch die Forschungsergebnisse müssten veröffentlicht werden. (im)