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Untersuchungsausschuss prüft Visa-Politik

Christiane Hoffmann20. Januar 2005

Hat die Bundesregierung durch lasche Vergabe von Visa das Geschäft von Schleuserbanden aus Osteuropa befördert? Das soll ein Untersuchungsausschuss prüfen. In der Kritik steht auch Außenminister Fischer.

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Wartende vor dem deutschen Konsulat in KiewBild: dpa

Tausende Menschen sollen in den vergangenen Jahren mit legalen Visa vor allem aus Osteuropa in die Bundesrepublik oder andere EU-Staaten eingereist ein, um dann illegal zu bleiben. Die rot-grüne Bundesregierung habe diese Entwicklung durch eine zu lasche Visa-Vergabe begünstigt und damit Menschenhandel und Prostitution gefördert. Das zumindest ist der Vorwurf der Opposition. In einem Untersuchungsausschuss, der am Donnerstag (20.1.2005) seine Arbeit begann, will sie vor allem die Rolle des Außenministeriums prüfen. Auch die von Außenminister Joschka Fischer, sagt Hans-Peter Uhl, CDU-Abgeordneter und Ausschussvorsitzender.

Es geht um einen Erlass, der die Visa-Vergabe erleichtern sollte, den - wie ihn die CDU nennt - "Volmer-Erlass" aus dem Jahr 2000. Darin hatte der damalige Außenamts-Staatssekretär Ludger Volmer bestimmt, dass, sofern es keine Anhaltspunkte für einen Mißbrauch des Visums gäbe, im Zweifel für den Antragsteller entschieden und Visaanträge großzügig beurteilt werden sollten: "In Dubio pro libertate" - im Zweifel für die Freiheit, in diesem Falle die Reisefreiheit.

Gefälschte Einladungen

So mussten nicht mehr alle Antragsteller persönlich in den Botschaften erscheinen, sondern konnten ihr Visum über Reisbüros beantragen. Außerdem wurden auch so genannte Reiseschutzpässe akzeptiert, mit denen eine Rückreise oder ärztliche Behandlungen abgesichert werden konnten. Dabei habe es zwischen dem Jahr 2000 und 2002 massenhafte Fälschungen gegeben, beklagte das Bundeskriminalamt mehrfach. So seien zum Beispiel tausende Ukrainer über gefälschte Einladungen nach Deutschland gereist - mit einem Visum der deutschen Botschaft in Kiew. Allein im Jahr 2001 sollen in der Botschaft 400.000 Visa ausgestellt worden sein. Eine ungewöhnlich hohe Zahl. Denn im Schnitt gehen bei den weltweit 190 deutschen Botschaften insgesamt rund drei Millionen Visa-Anträge ein.

Auch deutsche Gerichte kritisierten die Visa-Vergabe des Auswärtigen Amtes. So war in einem Prozess vor dem Landgericht Köln der Chef einer Schleuserbande mit einem milderen Urteil davongekommen. Das Auswärtige Amt habe es dem Täter allzu leicht gemacht, so die Richter.

Auswärtiges Amt wehrt sich

Im Oktober 2004 reagierte das Auswärtige Amt auf die Kritik und kündigte strengere Regeln an. Danach soll jetzt schon bei dem Verdacht eines Missbrauchs, also wenn nicht mit Sicherheit festgestellt werden könne, dass der Antragsteller in sein Heimatland zurückkehren wird, das Visum verweigert werden. Außerdem sollen über eine so genannte Einladerdatei, Firmen oder Einzelpersonen herausgefiltert werden, die massenhaft Einladungen nach Deutschland ausstellen. CDU-Mann Uhl hält diese Regelungen dennoch für zu lasch. "Die Praxis ist nach wie vor völlig unbefriedigend. Wenn ein Ausländer ein Visum will, muss er erstens die Reise finanzieren können. Zweitens muss sein Reisezweck wahr und nicht erlogen sein. Und drittens muss die Rückkehrbereitschaft geprüft werden, und das ist nach wie vor nicht so", kritisiert Uhl.

Staatsministerin Kerstin Müller hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Vergabeverfahren sei geändert, die Mängel abgestellt worden. Daher sei auch der Untersuchungsausschuss scheinheilig. Mit den "populistischen Parolen" wolle die Opposition die Angst der Menschen für ihre eigenen Zwecke ausnutzen, so Müller.

Die Kritik der Menschenrechtler

Die Beschaffung von Visa spielt im Menschenhandel eine große Rolle, sagen auch Menschenrechtler. So reisten viele Osteuropäer mit legalen Papieren in die EU ein. Danach werden ihnen von organisierten Banden die Pässe abgenommen und ihnen gesagt, sie müssten die Kosten für Visum und Transport abarbeiten - Frauen häufig durch Prostitution. Dennoch sieht Wolfgang Grenz von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International auch negative Auswirkungen der jetzt viel strengeren Regeln: Menschen, die wirklich Schutz bräuchten, würden durch die verschärften Regeln in Gefahr gebracht.

"Leute, die noch vor einem halben Jahr ein Visum bekommen hätten, bekommen das heute nicht mehr", sagt Grenz. Er schildert als Beispiel den Fall einer Menschenrechtsaktivistin, die vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg gegen das Vorgehen der russischen Behörden in Tschetschenien klagt. "Für die Bundesrepublik hat sie aber dennoch kein Einreisevisum erhalten."