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Gesellschaft

Teures Nachspiel für Flüchtlingshelfer

18. April 2017

Eine Gruppe von Bürgern in Mittelhessen übernahm Patenschaften für Syrer, damit diese zu Verwandten nach Deutschland kommen konnten. Dann änderte sich ein Gesetz. Jetzt sollen die Paten weiter zahlen.

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Bild: picture-alliance/dpa/S.Pförtner

Klaus Dieter Grohe ist jemand, den viele als Vorzeigebürger bezeichnen würden. Er engagiert sich in der Flüchtlingshilfe Mittelhessen, und seine Hilfsbereitschaft ging so weit, dass er 2014 eine Bürgschaft für einen jungen Syrer übernahm, damit dieser aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland kommen konnte. Er war nicht der einzige Flüchtlingspate; mehrere Bürger im Kreis Gießen verpflichteten sich auf diese Weise zur Unterhaltszahlung für syrische Flüchtlinge. Ihre Hilfsbereitschaft kann sie nun teuer zu stehen kommen.

2013 startete die Bundesregierung ein Aufnahmeprogramm, welches Syrern, die bereits einige Zeit in Deutschland lebten, den Familiennachzug ermöglichte. Voraussetzung hierfür war ein ausreichendes Einkommen, um den Lebensunterhalt und den Wohnraum für die Familienmitglieder sicherzustellen.

Doch vielen Syrern fehlten die nötigen Mittel. Deshalb sprangen Grothe und rund 30 weitere Helfer aus Gießen ein. Sie unterschrieben eine Verpflichtungserklärung und versicherten damit, dass sie gegebenenfalls für den Unterhalt der Flüchtlinge aufkommen würden.

„In manchen Fällen mussten die Paten gar nichts zahlen", berichtet Grothe. „Die syrischen Familien brauchten nur die Bestätigung, um ihre Liebsten nachholen zu können; einige lebten dann auf engstem Raum zusammen – zum Beispiel fünf Leute in einem Zimmer statt zwei. Andere Paten haben zwischen 500 und 5000 Euro gezahlt." Was damals als einmalige Geste gedacht war, könnte die Helfer nun möglicherweise in die Nähe des finanziellen Ruins treiben.

Deutschland Flüchtlinge in der zentralen Ausbildungseinrichtung für die Pioniertruppe der Bundeswehr
Sobald ein Flüchtling einen Job findet, müssen Bürgen nicht mehr zahlenBild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Damals galt, dass die Verpflichtungserklärung erlischt, sobald das Asylverfahren der Schützlinge abgeschlossen ist. Davon waren Grothe und die Mitstreiter ausgegangen; vom Hessischen Innenministerium hatten sie diese Auffassung mündlich und schriftlich bestätigt bekommen. Doch im Sommer 2016 wurde das Aufnahmegesetz geändert. Seitdem gelten alle Verpflichtungen fünf Jahre lang. Alle vorher abgeschlossenen Erklärungen sind drei Jahre gültig. Außerdem entschied das Bundesverwaltungsgericht im Januar, dass eine Bürgschaft auch nach Zuerkennung des Flüchtlingsstatus Bestand hat und der Pate weiter haftet.

Tausende Euro zu zahlen

Nun machen Jobcenter Gebrauch von der Gesetzesänderung. Die Gießener Bürgen werden aufgefordert, für die Sozialleistungen aufzukommen, die einige der Flüchtlinge erhalten. Nach Angaben des Gießener Jobcenters könne von einer monatlichen Leistung von etwa 800 Euro ausgegangen werden.

"Das Innenministerium hat uns gesagt, dass unsere Verpflichtung hundertprozentig erlischt, sobald der Asylantrag bewilligt ist", sagt Grothe. "Jetzt sagen die Jobcenter, dass wir immer noch verpflichtet sind und dass sie das Geld zurückhaben möchten, das für die Flüchtlinge ausgegeben wird!"

Grothe ist aufgebracht, schließlich sind viele seiner Mitstreiter verzweifelt. Für eine vierköpfige Familie aus Syrien sollen die Bürgen für Kosten in Höhe von bis zu 14.000 Euro pro Halbjahr aufkommen - damit hatten sie nicht gerechnet. Jetzt hat die Gruppe Klage eingereicht. Bis das Gießener Gericht die Klagen abschließend verhandelt hat, müssen die Paten nicht zahlen. Was die Bürgen sich aber wirklich wünschen, ist, dass das Land zu der ursprünglichen Vereinbarung steht und selbst die Kosten übernimmt.

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Auch nach Ende des Asylverfahrens soll weiter gezahlt werden - damit haben die Paten nicht gerechnetBild: picture-alliance/dpa/P.Pleul

Ein Sprecher des Hessischen Innenministeriums beteuerte, dass das Land keine Möglichkeit hat, Einfluss zu nehmen. Das Land habe "gegenüber den zuständigen Bundesbehörden in mehreren Initiativen darauf gedrungen, die Verpflichtungsgeber nicht in Anspruch zu nehmen. Das Land bedauert, dass die Jobcenter, die unter der Leitung von Bundesarbeitsministerin Nahles stehen, dazu bisher nicht bereit sind." 

Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) antwortete auf Anfrage der DW: "Richtig ist, dass sich der Hessische Innenminister im November 2016 an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles, mit der Bitte gewandt hatte, die Jobcenter anzuweisen, bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfragen von Erstattungsforderungen abzusehen. Nach Auffassung des BMAS bestand aber aus den oben dargestellten Gründen kein Anlass zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit entsprechender Verwaltungsakte." Die Jobcenter seien gegenüber Verpflichtungsgebern dazu verpflichtet, Erstattungsansprüche geltend zu machen. Allerdings könnte "in atypischen Fällen" davon abgewichen werden, "z. B. wenn die Inanspruchnahme des Verpflichtungsgebers zu einer unzumutbaren Belastung führte", so eine Sprecherin des Ministeriums. 

Eine große Verantwortung

Bernd Mesovic, Leiter der Abteilung Rechtspolitik bei Pro Asyl, ist zuversichtlich, dass die Gießener Bürgen gute Chancen haben, den Rechtsstreit zu gewinnen und die Zahlungen zu umgehen, da sie die Verpflichtungserklärung zu anderen Konditionen unterschrieben hätten.

Bernd Mesovic
Mesovic: Patenschaft mit Risiken verbundenBild: Philipp Eichler

Doch Mesovic betont auch, dass eine Bürgschaft generell mit sehr vielen Risiken verbunden sei. "Es ist eine sehr große Verantwortung, die diese Menschen auf sich nehmen", so Mesovic. "Ich rate jedem, es sich sehr genau zu überlegen. Man muss extrem vorsichtig sein und sich genau überlegen, was man sich leisten kann und was geschehen könnte, wenn man plötzlich arbeitslos ist. In dem Fall hätte die Verpflichtung weiter Bestand – man bliebe weiter der Bürge. Es gab Fälle, in denen die Helfer Privatinsolvenz beantragen mussten."

Grothe und die anderen 30 Helfer hoffen, dass es in ihrem Fall nicht so weit kommen wird.

Carla Bleiker
Carla Bleiker Redakteurin, Channel Managerin und Reporterin mit Blick auf Wissenschaft und US-Politik.@cbleiker