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Supermarktketten hoffen auf Minister

29. April 2015

Die beiden Supermarktketten Edeka und Tengelmann wollen weiter miteinander fusionieren. Nach einem Verbot durch das Kartellamt hoffen die Unternehmen jetzt auf eine Ministerlaubnis.

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Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Jetzt ist Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Zug: Der Minister muss darüber entscheiden, ob die beiden Supermarktketten Tengelmann und Edeka miteinander fusionieren dürfen. Die beiden Unternehmen haben eine so genannte "Ministererlaubnis" beantragt. Anders als mit einer solchen Erlaubnis geht es auch nicht, denn das Bundeskartellam hat bereits sein Veto gegen den geplanten Zusammenschluss eingelegt. Anfang April hatten die Kartellwächter Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka verboten, die rund 450 Filialen des Konkurrenten Kaiser's Tengelmann zu übernehmen. Bei einem Zusammenschluss befürchtet die Wettbewerbsbehörde Preiserhöhungen und weniger Konkurrenz.

Tengelmann-Supermärkte - ohne Fusion keine Zukunft?

Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub wehrt sich gegen diese Einschätzung: "Wir sind überzeugt, dass die tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Vorteile unseres Fusionsvorhabens die rein wettbewerbsrechtlichen Kritikpunkte des Bundeskartellamtes weit überwiegen", so Haub. Dabei gehe es vor allem um die rund 16 000 Arbeitsplätze bei Tengelmann. Sie könnten nur mit der Fusion umfassend gesichert werden. Tengelmann will sich aus dem Lebensmittelhandel zurückziehen, in dem sie zuletzt nach eigenen Angaben nur noch Verluste machte. Firmenchef Haub hatte bei Bekanntgabe der Verkaufspläne gewarnt, wenn das Geschäft nicht zustande komme, drohe im schlimmsten Fall das Aus für die rund 450 Filialen.

Entscheidung muss spätestens bis Ende August fallen

Wirtschaftsminister Gabriel hat jetzt vier Monate Zeit, um über den Antrag der beiden Firmen zu entscheiden. Der Antrag sei heute Nachmittag beim Ministerium eingegangen, bestätigte eine Sprecherin von Gabriel in Berlin. Nun wird geprüft, ob gesamtwirtschaftliche Vorteile oder ein überragendes Interesse der Allgemeinheit schwerer wiegen als die Bedenken der Kartellwächter. Dafür holt Gabriel zunächst eine Stellungnahme der Monopolkommission ein. Auch werden die Unternehmen und Landesbehörden angehört. Gabriels Entscheidung, die bis spätestens Ende August vorliegen muss, kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf per Beschwerde angefochten werden.

Bru/dk (dpa / AFP)