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Siemens kassiert juristische Niederlage

20. August 2017

Die Siemens-Kraftwerksturbinen waren eigentlich für ein russisches Projekt bestimmt. Nun pochte der Konzern auf die Nichtinbetriebnahme - ohne Erfolg. Ein russisches Gericht urteilte gegen den Kraftwerksbauer.

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Siemens Zentrale in München
Bild: picture-alliance/D. Kalker

Ein Moskauer Gericht lehnte einen Antrag von Siemens ab, die Turbinen zu beschlagnahmen und ihre Inbetriebnahme zu untersagen. Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor. Der Konzern hatte im Streit mit einer russischen Staatsfirma eine einstweilige Verfügung beantragt. Eine gerichtliche Anhörung ist für den 18. September geplant.

Auf der 2014 von Russland annektierten ukrainischen Halbinsel sind vier Siemens-Gasturbinen aufgetaucht, die eigentlich für ein Projekt auf der südrussischen Halbinsel Taman bestimmt waren. Weil Russland wegen der Krim Sanktionen der Europäischen Union unterliegt, dürfen europäische Unternehmen dort keine Geschäfte machen.

Um Gasturbinen dieses Typs der Siemens AG geht in der Auseinandersetzung mit Russland
Um Gasturbinen dieses Typs der Siemens AG geht in der Auseinandersetzung mit RusslandBild: picture-alliance/U. Baumgarten

Dubioser Auftraggeber

Siemens sieht sich als Opfer seines Kunden und reichte in Moskau Klage gegen den Abnehmer TPE ein. TPE ist das Generalunternehmen für das bisher nicht gebaute Kraftwerk auf Taman und für die auf der Krim geplanten Projekte.

Die Europäische Union hatte erst Anfang August wegen der Lieferung der Siemens-Turbinen auf die Krim die Sanktionen gegen Russland ausgeweitet. Betroffen von den neuen Strafmaßnahmen ist unter anderem Vize-Energieminister Andrej Tscheresow.

cgn/sti (dpa, rtr, wiwo.de)